Gewinnt eine Mannschaft ein Fußball-Länderspiel, ist es seit Jahren üblich, seiner Freude bei Autofahrten mit Gleichgesinnten Ausdruck zu verleihen. Ist das nun legal, illegal oder halbwegs legal? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.
Wenn am Freitagabend die Fußball-Europameisterschaft mit dem Eröffnungsspiel Deutschland-Schottland beginnt, sind auch Autokorsos nicht weit.
Zumindest bleibt für alle Fans der deutschen Mannschaft zu hoffen, dass es dazu auch einen Grund gibt.
Doch sind Autokorsos überhaupt zulässig? „Streng genommen nein“, berichtet der ADAC auf seiner Internetseite. „Denn laut Straßenverkehrsordnung sind Autokorsos nicht erlaubt, weil unnötiger Lärm und unnützes Hin- und Herfahren verboten sind.“
Wir haben bei dem Polizeipräsidium Pforzheim, das auch für den Landkreis Calw zuständig ist, nachgehakt, was das für die Praxis bedeutet und was es zu beachten gilt.
Was sagt die Polizei: Sind Autokorsos erlaubt?
„Jubelfeiern und Autokorsos sind grundsätzlich nicht speziell verboten“, schreibt dazu Antonia Klein, Sprecherin des Polizeipräsidiums, auf Anfrage unserer Redaktion. Selbstverständlich würden aber auch dabei die Verkehrsregeln gelten.
Alkohol und Drogen selbstverständlich tabu
Alkohol und Drogen am Steuer blieben selbstverständlich tabu, ebenso etwa Fahrten mit Personen auf der Motorhaube. Auch „Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer haben zu unterbleiben, sei es durch die Fahrweise, den Einsatz von Hupen oder Warnblinkern, die Besetzung des Fahrzeugs oder die Mitnahme von Gegenständen, wie beispielsweise Fahnen“, führt Klein aus.
Wie wird die Polizei auf Auto-Korsos reagieren?
Grundsätzlich versuche die Polizei „einen möglichst reibungslosen und störungsfreien Ablauf zu gewährleisten“. Und: „Bei strafbarem oder bußgeldbewährtem Verhalten von Korso-Teilnehmenden schreiten wir konsequent ein“, unterstreicht die Sprecherin.
Werde der Verkehrsfluss durch einzelne Teilnehmer eines Korsos gefährdet, könne es etwa dazu kommen, dass die Weiterfahrt untersagt, Fahrzeug oder Autoschlüssel beschlagnahmt, Platzverweise erteilt oder sogar Störer in Gewahrsam genommen werden.
Sind Flaggen am Auto erlaubt?
Flaggen an Autos seien generell erst mal erlaubt, erläutert Sprecherin Klein. „Allerdings müssen diese so fixiert sein, dass sie nicht während der Fahrt verloren gehen und eventuelle Schäden anrichten können. Ansonsten haftet die jeweilige Person für die entstandenen Schäden“, gibt Klein zu bedenken.
Darüber hinaus müsse darauf geachtet werden, dass zwischen Karosserie und Fenster eingeklemmte Flaggen nicht zu weit herausstehen, weil das beispielsweise Fußgänger verletzen könnte.
Nicht zuletzt „dürfen weder das Nummernschild noch die Scheinwerfer oder die Sicht beim Fahren durch Flaggen verdeckt sein“, so die Sprecherin. Bei Verstößen könnten Bußgelder anfallen.
Welche Straftaten sind bei Autokorsos „gängig“? Und welche Strafen drohen?
Die Liste möglicher Vergehen ist lang. In der Vergangenheit sei es bei Autokorsos bei Fußball-Großereignissen bereits zu Nötigungen im Straßenverkehr (Strafe: bis zu drei Jahre Haft), gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr (bis zu fünf Jahre Haft), Gefährdungen des Straßenverkehrs (bis zu fünf Jahre Haft), verbotene Fahrzeugrennen (bis zu zwei Jahre Haft oder mehr, wenn etwa jemand zu Schaden kommt) oder Autofahren unter Alkoholeinfluss (bis zu ein Jahr Haft) gekommen.
Strafen hängen von Einzelfall ab
„Hinzu kommen verschiedene Verkehrsordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Straßenbenutzung, der Fahrzeugbedienung und Belästigung (zum Beispiel unnützes Hin- und Herfahren, missbräuchlicher Einsatz von Warnblinklicht), der Personenbeförderung und Ladung, der Missachtung von Zeichen und Weisungen der Polizei sowie Verstöße gegen die Rettungsgasse“, zählt Klein weiter auf.
Welche Strafen und Bußgelder tatsächlich verhängt werden, sei indes jeweils einzelfallabhängig und werde durch ein Gericht oder die Bußgeldbehörde festgelegt.
Was empfiehlt die Polizei?
Bei aller Freude mahnt die Polizei zur Besonnenheit. Neben dem Verbot von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr gelte auch bei Autokorsos Sicherheitsgurt- und Helmpflicht.
Fahrzeuge müssen verkehrssicher und dürfen nicht überfüllt sein. „Setzen Sie sich keinesfalls auf Autodächer, lehnen Sie sich nicht aus den Fahrzeugen heraus und schwenken Sie Ihre Fahnen so, dass Passanten oder andere Verkehrsteilnehmer nicht verletzt oder geschädigt werden können“, unterstreicht die Sprecherin.
Auch auf Anwohner, „die möglicherweise nicht in Feierlaune sind“ sollte Rücksicht genommen und Lärm vermieden werden.
Damit niemand in Versuchung komme, „sich alkoholisiert ans Steuer zu setzen sollte frühzeitig geklärt werden, wie man sicher nach Hause kommt. Bestimmen Sie deshalb schon vor Beginn der Feier eine Person, die keinen Alkohol trinkt und die anderen sicher nach Hause bringen kann“, rät die Polizei.
Nicht zuletzt gelte auch bei EM-Feiern das Jugendschutzgesetz, Alkohol dürfe nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. „Das sollten uns unsere Kinder wert sein!“, heißt es abschließend.