Die Bevölkerung ist durch Zuwanderung gewachsen, die Anzahl der Kinder und Jugendlichen gestiegen. Das schlägt sich auch beim Anteil der Minderjährigen im Bürgergeld und den Ausgaben dafür nieder.
Deutschland hat im vergangenen Jahr etwa 5,6 Milliarden Euro für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld ausgegeben. Das geht aus einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer hervor.
Demnach gab es Ende 2023 rund 1,8 Millionen leistungsberechtigte Minderjährige. Insgesamt lagen die Ausgaben für Bürgergeld-Bezieher im vergangenen Jahr bei 42,6 Milliarden Euro, wie eine Antwort der Bundesregierung auf eine weitere Anfrage Springers vor Kurzem bereits gezeigt hatte.
Mehr Kinder im Bürgergeld
Die Zahlungen für Kinder im Bürgergeld (früher Hartz IV) lagen den Daten zufolge 2010 noch bei 3,3 Milliarden Euro. Seitdem ist die Zahl der leistungsberechtigten Minderjährigen von 1,67 Millionen auf 1,8 Millionen angestiegen. Das ging einher mit einem Anstieg der Gesamtbevölkerung von 80,3 Millionen (darunter 13,1 Millionen unter 18-Jährige) auf knapp 84,7 Millionen (darunter 14,3 Millionen unter 18-Jährige).
Das Bürgergeld wird zudem jährlich angehoben und an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst. 12,6 Prozent der Kinder waren Ende vergangenen Jahres im Bürgergeld. Dieser prozentuale Anteil an der Gesamtbevölkerung hat sich den Daten zufolge über die vergangenen Jahre kaum verändert.
Ausgabenverhältnis hat sich verschoben
Geändert hat sich das Verhältnis ausländischer und deutscher Kinder und Jugendlicher im Bürgergeld. Demnach waren es 2010 rund 1,37 Millionen deutsche und 304 000 ausländische minderjährige Leistungsberechtigte. Ende 2023 lag das Verhältnis bei 907 000 zu 894 000.
Die größte Gruppe der ausländischen Minderjährigen im Bürgergeld kam aus der Ukraine (262 000). Es folgen Syrien (203 000), EU-Länder (131 000) und Afghanistan (80 000). Die Zahlungsansprüche für deutsche Empfänger gingen von rund 2,6 auf 2,3 Milliarden Euro zurück, die für ausländische Empfänger stiegen den Angaben zufolge von 670 Millionen auf knapp 3,3 Milliarden Euro.
Die Ausgaben gehen durch die Decke, kritisiert Springer. Er fordert vor diesem Hintergrund eine „Migrationswende“ und eine „Beseitigung der seit langem bestehenden und der von der Ampel zusätzlich geschaffenen Anreize zur Migration in die Sozialsysteme.“
Wie hoch sind die aktuellen Regelsätze?
- Alleinstehende/Alleinerziehende (Regelbedarfstufe 1): seit 1. Januar 2023: 502 Euro / seit 1. Januar 2024: 563 Euro
- Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfstufe 2): seit 1. Januar 2023: 502 451 Euro / seit 1. Januar 2024: 506 Euro
- Volljährige in Einrichtungen (Regelbedarfstufe 3): seit 1. Januar 2023: 502 402 Euro / seit 1. Januar 2024: 451 Euro
- Jugendliche von 14-17 Jahre (Regelbedarfstufe 4): seit 1. Januar 2023: 420 Euro / seit 1. Januar 2024: 471 Euro
- Kinder von 6-13 Jahre (Regelbedarfstufe 5):seit 1. Januar 2023: 348 Euro / seit 1. Januar 2024: 390 Euro
- Kinder von 0-5 Jahre (Regelbedarfstufe 6): seit 1. Januar 2023: 318 Euro / seit 1. Januar 2024: 357 Euro
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Das Bürgergeld-Gesetz sieht vor, dass der Anspruch auf Bürgergeld besteht:
- bei Bedürftigkeit
- bei grundsätzlicher Erwerbsfähigkeit
- oft im Anschluss an Leistungen auf das Arbeitslosengeld I
Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatte, wird künftig einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Dafür müssen keine neuen Anträge gestellt werden. Infrage kommt das Bürgergeld auch für Menschen, deren Arbeitseinkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht.
Wer erhält Bürgergeld?
Eine deutliche Mehrheit der Bürgergeld-Beziehenden in Deutschland verfügt über einen Migrationshintergrund. Bundesweit liegt ihr Anteil an allen Bezieherinnen und Beziehern bei 63,1 Prozent, wie aus einer Erhebung der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervorgeht. In drei Bundesländern haben demnach bereits mehr als 70 Prozent der Bürgergeld-Beziehenden einen Migrationshintergrund.
Wo ist die Zahl der Empfänger mit Migrations-Hintergrund besonders hoch?
Die höchsten Werte weisen laut den BA-Zahlen Hessen (76,4), Baden-Württemberg (74,1) und Hamburg (72,8) auf. Als Menschen mit Migrationshintergrund gelten laut der amtlichen Definition alle Personen, die selbst oder deren Eltern ohne die deutsche Staatsbürgerschaft geboren wurden.
In den vergangenen zehn Jahren gab es demnach einen merklichen Anstieg der Bevölkerung mit Migrationshintergrund, von 20 Prozent im Jahr 2013 auf 29 Prozent aktuell. Entsprechend stieg auch ihr Anteil an den Leistungsbeziehenden: 2013 lag er bei 43 Prozent, derzeit bei 63 Prozent.