In Niedereschach ist aktuell keine der noch vorhandenen Sirenen betriebsbereit. Unser Bild zeigt die Sirene auf dem Dach des Landgasthofs "Zum Mohren" in Fischbach. Foto: Bantle

Die Gemeinde Niedereschach wird nicht am bundesweiten Warntag am 8. Dezember teilnehmen. Der Grund: In Niedereschach und den Ortsteilen sind alle Sirenen abgebaut oder funktionieren nicht mehr.

Niedereschach - "Und wenn unsere Sirenen nicht funktionieren, hat eine Teilnahme auch keinen Sinn", so Ragg in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. Das alles soll sich in Niedereschach ändern, wenn das bereits mehrfach angekündigte Sirenenförderprogramm in die Tat umgesetzt wird.

Der Gemeinderat hat im Zusammenhang mit der Ertüchtigung der Sirenenanlagen bereits beschlossen und der Verwaltung den Auftrag erteilt, dass die Gemeinde sich sofort bewirbt, sobald dieses Förderprogramm neu aufgelegt wird. Falls es ein weiteres Förderprogramm zur Installation neuer Sirenen gibt, ist Niedereschach also bereit. In diesem Vorratsbeschluss beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, das vorhandene Sirenenanlagenkonzept gegebenenfalls zu ergänzen, die Möglichkeit der Förderung weiter zu prüfen, notwendige Anträge zu stellen sowie geförderte Maßnahmen umzusetzen.

Frühere Entscheidung revidiert

Mit diesem Beschluss revidierte das Gremium eine frühere Entscheidung, wonach in der Gesamtgemeinde keine neuen Sirenen installiert werden sollten. Bürgermeister Martin Ragg hatte sich von Anfang an für die Installation neuer Sirenen eingesetzt, wurde jedoch überstimmt. Erst später ließ sich der Gemeinderat von der Notwendigkeit überzeugen.

Krisenhandbuch erarbeitet

Erst vor wenigen Tagen wurde im Rathaus Niedereschach ein vom Team der Verwaltung rund um Bürgermeister Martin Ragg zusammen mit EnBW-Experten erstelltes Krisenhandbuch vorgestellt, in welchem Schutzziele für mögliche Katastrophensituationen analysiert, die Krisenkommunikationsstrategie festgelegt und Alarmierungspläne erstellt wurden.

Notstromversorgung ein wichtiges Thema

Auch die Notstromversorgung sowie die Bevölkerungswarnung wurden dabei in Betracht gezogen. Nun ist für den 8. Dezember ein bundesweiter Warntag festgelegt, bei dem ab 11 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am modularen Warnsystem des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren wie Rundfunksender und App-Server geschickt wird. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können die Warnungen dann gelesen beziehungsweise gehört werden. Parallel dazu können auf Ebene der Länder, in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel wie Lautsprecherwagen oder Sirenen, soweit vorhanden, ausgelöst werden.