Archivar Joachim Jehn zeigt eine Urkunde aus dem Jahr 1525. Foto: Steinmetz

Ein privater Finanzier leiht der Sulz und vier Ortschaften Geld. Aus „Notdurft“ muss die Stadt diesen Weg gehen. Für pünktliche Zurückzahlung ist ein Druckmittel vereinbart.

Gibt es im Archiv etwas Interessantes zum Bauernkriegsjahr 1525? Joachim Jehn, als hauptamtlicher Archivar bei der Stadt Sulz beschäftigt, hat im Findbuch nachgeschlagen und ist tatsächlich fündig geworden. Aus diesem Jahr, in dem die aufständischen Bauern bei Böblingen vernichtend geschlagen wurden, stammt eine Urkunde zu einem Kreditgeschäft.

 

Die Stadt Sulz und die zu ihrem Amtsbereich gehörenden Ortschaften Mühlheim, Holzhausen, Sigmarswangen sowie Fluorn liehen sich Geld aus, und zwar von einem wohl vermögenderen Wittendorfer Bürger namens Konrad Schöll. Es ging dabei um einen Betrag von 200 Gulden.

Der besiegelte Vertrag zu einem Geldgeschäft ist auf Pergament geschrieben. Foto: Steinmetz

Der in schönster Handschrift verfasste Vertrag ist auf einem größeren Pergamentbogen aufgesetzt worden. Joachim Jehn hat den Text in die heute übliche lateinische Schrift übertragen. Daraus geht unter anderem hervor, dass das Geld aus „Notdurft“ benötigt werde, um Schaden abzuwehren. In welcher Notlage genau die Stadt mitsamt den Ortschaften damals steckte, wird allerdings nicht genannt. Außerdem steht in der Urkunde nur die Gesamtsumme, nicht aber, wie das Geld an die Kreditnehmer verteilt wird. Den Kreditgeber hat das wohl auch nicht interessiert.

Zahlungsmodalitäten und ein Druckmittel

Dafür sind umfangreiche Regelungen für den Fall aufgeführt, dass die Schuldner nicht zahlen. Jährlich am Jakobstag, 25. Juli, waren sie vertraglich dazu verpflichtet, in Sulz oder im Umkreis der Stadt von zehn Kilometern zehn Gulden auf die ausgeliehene Summe abzuliefern. Wenn das nicht innerhalb einer Frist von acht Tagen geschah, müssten sechs ehrbare Männer als Bürgen gestellt werden.

Sie sollen in ein Gasthaus in Rottweil oder Horb ziehen, um dort so lange verköstigt zu werden, bis der fällige Betrag erstattet war. Das konnte durchaus ein Druckmittel sein, denn es war wohl anzunehmen, dass es sich die Bürgen in ihrer gastlichen Herberge gut ergehen ließen.

Herrschaftliche Siegel

Rechtswirksam wurde der Vertrag mit den Siegeln von Gangolf Herr zu Hohengeroldseck und Sulz, der Stadt Sulz und von Hans von Dettingen. Die Dörfer, erklärt Jehn, durften Verträge damals nicht selber besiegeln. Sie brauchten einen Adeligen dafür.

Der Sulzer Archivar vermutete zuerst, dass die Urkunde vom 24. Juli 1525 etwas mit dem Bauernkrieg zu tun haben könnte. Die Bauern hatten, nachdem sie zuvor das Glatter Wasserschloss eingenommen hatten, im April 1525 Sulz angegriffen und mit Feuerpfeilen beschossen. Am 12. Mai hat der Heerführer des Schwäbischen Bunds, Georg Truchseß von Waldburg, genannt Bauernjörg, die Bauernhaufen mit seinen Landsknechten in der Schlacht zwischen Böblingen und Sindelfingen niedergeworfen.

Forderung hat nichts mit dem Kredit zu tun

Eine Strafaktion folgte umgehend, aber es wurde auch finanzieller Schadensersatz verlangt. Die Forderungen richteten sich an die Ämter, von denen die Bauern kamen. Das Klosteramt Alpirsbach habe zahlen müssen, weiß Jehn. Auch auf Sulz kam eine Forderung zu – jedoch erst im Jahr 1527, und zwar von der Stadt Herrenberg, die von Bauern belagert worden war.

Zeitlich passt das nicht zum Vertrag von 1525 mit dem Wittendorfer Bürger Konrad Schöll. So sei auszuschließen, dass das Geldgeschäft etwas mit Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Bauernkrieg zu tun habe.

Jehn will aber weiter nachforschen, wozu die Stadt Sulz und die Dörfer das Geld benötigt hatten. Wann die Schulden an den Kreditgeber zurückerstattet wurden, ist ebenfalls nicht bekannt. Eine Frist für die Rückzahlung wurde im Vertrag nicht festgelegt. Von anderen Fällen weiß Jehn, dass es schon mal 200 Jahre dauern konnte, bis die Schuld beglichen war.