Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat im Rechtsstreit um ein Tiktok-Video des Influencers „maurii“ aus Elzach im Kreis Emmendingen Revision gegen den Freispruch des Freiburger Landgerichts von der vergangenen Woche eingelegt. Nun muss der BGH entscheiden, ob das Urteil fehlerhaft war.
In erster Instanz hatte das Amtsgericht in Waldkirch im Kreis Emmendingen den 26-Jährigen Maurizio Pastore im Februar 2024 zu einer Geldstrafe von 18 200 Euro verurteilt. Dieses Urteil hatte das Landgericht vergangene Woche aufgehoben.
Gestritten wird um ein 31 Sekunden langes Video Pastores, in der Eindruck erweckt wird, dass der Freiburger Polizeipräsident Franz Semling seine Referentin im Gegenzug für sexuelle Gefälligkeiten schneller befördert hat als andere Beamte.
Auch Landgericht Berlin hat Pastore verurteilt
Sowohl Semling als auch seine Mitarbeiterin hatten wegen übler Nachrede geklagt. Das Landgericht Freiburg folgte vergangene Woche allerdings der Argumentation von Verteidiger Christoph Nix. Dieser hatte argumentiert, dass das Video seines Mandanten durch die Kunstfreiheit gedeckt sei.
Parallel dazu hatte ein Gericht in Berlin Pastore zu 40 000 Euro Schmerzensgeld in einem Zivilverfahren wegen der gleichen Sache verurteilt. Außerdem wird gegen den 26-Jährigen wegen eines weiteren, ähnlich gelagerten Videos durch die Staatsanwaltschaft Offenburg ermittelt