Beim Waldmanagement fühlt sich das Land vom Kartellamt gegängelt Foto: dpa

Das Land muss sich dem Bundeskartellamt beugen und seine Forstverwaltung bis 2017 neu ordnen. Forstminister Alexander Bonde (Grüne) hofft allerdings, dass schon vorher das Bundeswaldgesetz geändert wird und so eine Ausstiegsklausel greifen würde.

Stuttgart - Dem Land steht die bisher größte Reform der Forstverwaltung bevor. Vergleichbar sei sie mit der von Ex-Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) geführten Verwaltungsreform 2005, sagt Forstminister Alexander Bonde am Dienstag. Betroffen sind rund 2500 Beschäftigte in den Forstverwaltungen, die womöglich zu einem anderen Arbeitgeber versetzt werden.

Ins Rollen gebracht wurde die Reform von den Betreibern kleiner Sägewerke, die sich durch größere benachteiligt fühlten und die Wettbewerbshüter auf den Plan riefen. „Da haben sie sich ins eigene Knie gesägt, das war keine gute Idee“, kommentierte Bonde am Dienstag. Doch jetzt ist die Strukturreform unabwendbar, das Bundeskartellamt ist davon nicht mehr abgerückt.

„Wir teilen die Rechtsauffassung des Bundeskartellamts nicht“, stellte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag klar. Allerdings habe Bonde durch harte Verhandlungen die völlige Zerschlagung der Forststruktur abwenden können. „In einigen wesentlichen Punkten ist man uns entgegengekommen.“

Kern der Auflage durch die Bundesbehörde ist die konsequente Trennung der Vermarktung von Nadelstammholz aus dem Staatswald einerseits und dem Körperschaftswald der Kommunen und dem Privatwald andererseits. An diesem Punkt konnte Bonde keinen Millimeter rütteln.

Erfolgreich war der Minister dagegen in Kooperation mit dem Landkreistag, dem Städtetag und dem Gemeindetag bei der Waldbewirtschaftung der kommunalen und privaten Wälder, die 76 Prozent der Waldfläche im Land ausmachen. Dort werde die bewährte Forststruktur erhalten, so Bonde. Allein der Privatwald gehört mehr als 260 000 verschiedenen Besitzern und erstreckt sich über 37 Prozent der gesamten Waldfläche. Auch dort sei so die Qualität der Bewirtschaftung gesichert. Zudem bleibe durch die Betreuung der Kommunal- und Privatwälder durch die Forstverwaltungen der Kreise auch das Holz verfügbar – „unser einziger in größeren Mengen verfügbarer Rohstoff“. Die periodische Betriebsplanung und die forsttechnische Betriebsleitung bleiben hoheitliche Aufgaben und müssen nicht für private Dritte geöffnet werden.

Enttäuscht zeigte sich Bonde am Dienstag, dass das Bundeskartellamt einen Aufschub der Strukturreform nicht zulässt. Bonde setzt dabei auf eine mögliche Änderung des Bundeswaldgesetzes. Immerhin stimmte die Bundesbehörde einer Ausstiegsklausel zu. Diese greift, wenn sich die gesetzliche Grundlage auf Bundesebene ändert. Dann könnte das Land nur seine Holzvermarktung ändern müssen – seine Revierstrukturen aber beibehalten.

Uneins sind Land und Behörde auch noch beim Thema Holzauszeichnung. Das Kartellamt rechnet die Auszeichnung der zu fällenden Bäume der Holzvermarktung zu und verlangt auch dort eine Trennung zwischen Staatswald und Körperschafts- sowie Privatwald. Das Land findet, dass Holzauszeichnung und Holzverkauf nichts miteinander zu tun haben.

Nachdem die Verhandlungen mit dem Kartellamt nun abgeschlossen sind, hat die Landesregierung jetzt ein Eckpunktepapier beschlossen. Es ist Grundlage für die sogenannte Verpflichtungszusage an das Kartellamt. Zu dieser hat sich das Land durchgerungen, um einer Untersagungsverfügung zu entgehen. Denn dann wäre mit sofortiger Wirkung der Holzverkauf einschließlich Holzauszeichnung in kommunalen und privaten Wäldern mit mehr als 100 Hektar durch staatliche Mitarbeiter verboten.

Jetzt ist das Land am Zug, seinen Staatswald bis 2017 in eine eigene Organisationsform zu überführen. Auch eine geeignete Rechtsform dafür muss noch gefunden werden. Fest steht laut Bonde, dass der Landesbetrieb Forst BW erhalten bleibt und wohl die komplette Betriebsleitung übernimmt. Bonde: „Es stehen noch viele Rechtsfragen vor uns.“ Auf den Brennholzpreis werde sich die Reform wohl aber nicht auswirken.