Ein Privatmann wollte in Schömberg Wald kaufen. Die Gemeinde nahm ihr Vorkaufsrecht in Anspruch. Vollzogen ist das Ganze nach vielem Hin und Her immer noch nicht. Es gibt Ärger.
Bei einer Bürgerfragestunde im Gemeinderat in Schömberg machte der Stuttgarter Rolf Heymann seinem Ärger Luft. Dabei ging es um eine Geschichte, die sich inzwischen seit rund sieben Jahren hinzieht.
Heymann wollte in Schömberg ein Waldstück in der Nähe der Celenus Klinik kaufen. Den entsprechenden Kaufvertrag unterschrieb er 2019.
Dann wollte auch die Gemeinde Schömberg das rund 14.000 Quadratmeter große Waldstück haben, um den eigenen Wald in der Nähe effektiver bewirtschaften zu können. Sie nahm ihr Vorkaufsrecht in Anspruch. Der Gemeinderat fasste 2020 einen entsprechenden Beschluss.
2022 gab es eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mit beiden Seiten. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass die Gemeinde ein Vorkaufsrecht habe. Heymann gab nach.
Die für den Wald bezahlten 28.000 Euro will Heymann zurückhaben. Das Geld hat er immer noch nicht. In der Bürgerfragestunde im Gemeinderat sprach Heymann jetzt sogar von rund 35.000 Euro. Darin seien noch andere Kosten enthalten, die ihm in den vergangenen Jahren entstanden seien, macht Heymann im Gespräch mit unserer Redaktion deutlich.
Geld auf Treuhandkonto
Im vergangenen Jahr machte Heymann Druck, dass er das Geld endlich zurückhaben wolle. Stefanie Stocker, Pressesprecherin der Gemeinde Schömberg, teilte 2025 mit, dass das Geld auf einem Notariatskonto liege. Dem Vernehmen nach hat Heymann das Geld auf ein Notaranderkonto überwiesen. Das ist ein Treuhandkonto.
Komplizierte Verfahren
In diesem Dreiecksverhältnis habe die Gemeinde ihren Teil dazu beigetragen, dass das Verfahren abgeschlossen werde. Mehr wollte sie seinerzeit nicht sagen, da es sich um ein laufendes Verfahren handele.
Die dritte Beteiligte in diesem Verfahren neben Heymann und der Gemeinde Schömberg ist die Mineralquelle Waldkirch Verwertungsgesellschaft mbH als Verkäuferin des Grundstücks. Sie wird vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Marseille mit Sitz in Hamburg.
Eine mit der Sache befasste Anwältin erläuterte im Januar 2025 das komplizierte Verfahren. Demnach sei nach dem Verwaltungsgerichtsverfahren ein Vorkaufsrechtserstreckungsbescheid seitens der Gemeinde ergangen, wie es im Juristendeutsch heißt.
Leider habe die Kanzlei der Rechtsanwälte der Gemeinde das drei Seiten betreffende Verfahren bis heute nicht abschließend bearbeitet, so die Anwältin am 24. Januar 2025.
Immer wieder Änderungswünsche
Dazu teilte Gemeindesprecherin Stocker am 13. Februar 2025 mit, dass dem vor mehr als einem Jahr seitens der Gemeinde unterbreiteten Vertragsangebot immer wieder Änderungswünsche, auch seitens Herrn Heymann, entgegengebracht würden. Sie verzögerten den Abschluss.
Auf diese von Stocker angesprochenen Änderungswünsche war dazu von der Anwaltskanzlei des Verkäufers im vergangenen Jahr keine Stellungnahme zu bekommen. Heymann meinte dazu, dass er einen Änderungswunsch vorgebracht habe. Diese Kleinigkeit sei akzeptiert worden.
Vorwürfe von Heymann
Heymann will, dass das Ganze abgeschlossen wird und er sein Geld zurückbekommt. Im Schömberger Gemeinderat machte er nun öffentlich seinem Ärger Luft. Heymann erhob Vorwürfe gegen den Anwalt der Gemeinde. Er fühle sich „nach Strich und Faden verarscht“ und wolle sein Geld zurückhaben.
Kämmerer Ralf Busse hingegen meinte, dass es am Veräußerer scheitere. Doch Heymann wollte sich nicht beruhigen. Er warf der Gemeinde vor, dass es ihr „scheißegal“ sei. Er sprach von einer „Lachnummer“. Im Gespräch mit unserer Redaktion argwöhnte er, dass die Gemeinde ja warten könne. In ein paar Jahren bekomme sie das Waldstück ohnehin.
In der Sitzung sagte Heymann, dass er sich weiter beschweren und jeden Monat nerven werde. Der stellvertretende Bürgermeister Udo Bertsch sprach von einem „bedauerlichen Zustand“. Bertsch leitete die Sitzung.
Frist gesetzt
Von Stocker war auf Nachfrage zu erfahren, dass es ein Gespräch zwischen den Anwälten des Verkäufers und der Gemeinde gegeben habe. Der Verkäuferseite sei vom Anwalt der Gemeinde eine letztmalige Frist gesetzt worden. Wann diese Frist endet, teilte Stocker nicht mit.
Die mit der Sache betraute Anwältin auf Verkäuferseite meinte dazu auf Nachfrage, dass es sich bei der Angelegenheit um einen „hochkomplexen Sachverhalt“ handle.
Unsere Redaktion fragte danach, was die Mineralquelle Waldkirch Verwertungsgesellschaft mbH bislang daran hindere, einer Vereinbarung zuzustimmen, sodass Heymann sein Geld und die Gemeinde den Wald bekomme. Außerdem wollte unsere Redaktion wissen, ob es innerhalb der vom Anwalt der Gemeinde gesetzten Frist eine Einigung geben wird.
Auf diese Fragen ging die mit der Sache betraute Anwältin des Veräußerers nicht ein. „Die involvierten Rechtsanwälte der Gemeinde erhalten in Kürze weitere Nachricht“, teilte sie per E-Mail mit.