Die Nachwirkungen des Gewitters in der vergangenen Woche sind noch spürbar. Nun warnt das Landratsamt, vor herabfallenden Ästen in den Wäldern.
Die schwere Gewitterfront vor einer Woche hat mit ihren Sturmböen in den Wäldern des Zollernalbkreises laut Mitteilung des Landratsamtes mancherorts zu teils erheblichen Schäden geführt.
Besonders betroffen sind die Waldgebiete rund um Haigerloch auf den Gemarkungen Hart, Weildorf und Gruol sowie angrenzend die Wälder rund um das Kloster Kirchberg auf der Gemarkung Sulz-Renfrizhausen.
Das Forstamt warnt vor Waldspaziergängen
„Durch umgestürzte Bäume sind zahlreiche Wege in diesen Waldgebieten nicht mehr passierbar. Zudem wurden Bäume durch den Sturm zum Teil angebrochen und sind akut umsturzgefährdet“, sagt Christian Beck, Leiter des Forstamts Zollernalbkreis.
Außerdem besteht laut Mitteilung die Gefahr, durch herabfallende Äste getroffen zu werden. Das Forstamt rät dringend, diese Waldbereiche zu meiden. Die Behörde wird dafür Sorge tragen, dass die Waldwege in den nächsten Tagen freigeräumt werden und dass das Sturmholz in den betreuten Körperschaftswaldbetrieben zügig aufgearbeitet wird.
Borkenkäfer finden nach Unwetter gute Brutbedingungen vor
Privatwaldbesitzer bittet das Landratsamt, ihre Wälder möglichst zeitnah auf Sturmschäden zu überprüfen. Vor allem in Nadelholzbeständen bieten abgebrochene Baumkronen, geworfene Bäume und noch stehende Baumstümpfe für den Borkenkäfer optimale Brutbedingungen.
Außerdem tragen die derzeit vorherrschenden warmen sommerlichen Temperaturen zu einer raschen Entwicklung der Käfer bei. „Um einen Befall und die Verbreitung der Schädlinge zu minimieren, müssen die Sturmhölzer so bald wie möglich aufgearbeitet und aus dem Wald geschafft werden“, heißt es in der Mitteilung.
Die Aufarbeitung von Sturmholz stellt ein großes Risiko für die im Wald tätigen Personen dar. Privaten Waldbesitzern, die nicht über die nötige Fachkunde und die technischen Hilfsmittel (etwa Seilschlepper) verfügen, empfiehlt das Forstamt, auf professionelle Forstunternehmer zurückzugreifen.
Bewirtschaftern, die sowohl gut geübt in der Holzernte sind als auch über die geeignete technische Unterstützung verfügen, wird ans Herz gelegt, sich vorab nochmals Kenntnis über die erforderlichen Arbeitsverfahren zu verschaffen.
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bietet Hilfe an
Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bietet auf ihrer Homepage entsprechende Handreichungen. Bei der Waldarbeit im Allgemeinen und bei der Sturmholzaufarbeitung im Besonderen ist die Alleinarbeit nach den Unfallverhütungsvorschriften verboten.
Den im Wald Tätigen wird zudem empfohlen, sich über die offiziellen Rettungspunkte zu informieren, damit im Notfall die Hilfe dort ankommt, wo sie benötigt wird. Die Rettungspunkte im Zollernalbkreis hat das Landratsamt zur Verfügung gestellt.
Waldbewirtschaftende, die ihr Holz über das Landratsamt vermarkten wollen, sollten sich vorab mit der für sie zuständigen Forstrevierleitung oder der Holzverkaufsstelle in Verbindung setzen und abklären, welche Holzsortimente aufgearbeitet werden können und verkaufsfähig sind.