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Waldbesitzer müssen sich sputen

Obwohl man noch keinen der gefräßigen Borkenkäfer sieht, müssen sich die Forst-Besitzer schon jetzt vor ihm in Acht nehmen.

Noch fliegt der Borkenkäfer nicht. Trotzdem müssen sich Waldbesitzer jetzt sputen, um ihm zuvor zu kommen.

Schwarzwald-Baar-Kreis. Auch wenn derzeit noch kein Borkenkäfer durch den Wald fliegt, ist er schon da. Käferbäume des letzten Jahres werden vor allem jetzt noch einmal ersichtlich. Das Forstamt im Schwarzwald-Baar-Kreis bittet daher die Privatwaldbesitzer bis spätestens Ende März alle noch stehenden und vom Käfer befallenen Bäume aufzuarbeiten.

Um den Waldbesitzern Gewissheit zu geben, hat das Landratsamt zwei Fälle skizziert, in welchen Bäume aufgearbeitet werden müssen: n Fall A: Vom Käfer befallen und dürre Krone mit Rinde am Stamm n Fall B: Vom Käfer befallen und grüne Krone mit Rinde am Stamm n Fall C: Bäume mit in Folge von Schneebruch abgebrochener Krone. Sie sind für Borkenkäferbefall prädestiniert, weshalb auch hier eine Aufarbeitung bis Ende März erfolgt sein muss.

Nicht aufgearbeitet werden müssen und nicht vermarktbar sind Bäume, die vom Käfer befallen waren, dürre Kronen haben und bei welchen mittlerweile die Rinde vom Stamm abfällt. Diese Bäume werden nicht mehr vom Borkenkäfer befallen und stellen somit auch kein Waldschutzproblem mehr dar.