Der als "Waldläufer von Oppenau" bekannt gewordene Yves R. hatte im Juli 2020 bei der Kontrolle einer von ihm illegal bewohnten Waldhütte im Schwarzwald vier Polizisten entwaffnet und war mit deren Dienstwaffen in den Wald geflohen. (Archivbild) Foto: Ditfurth

Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess um den "Waldläufer von Oppenau" und dessen spektakuläre Flucht mit gestohlenen Polizeiwaffen eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert.

Offenburg - Man gehe von einem minderschweren Fall von Geiselnahme aus, sagte Staatsanwältin Raffaela Sinz am Dienstag vor dem Landgericht Offenburg. Für den Angeklagten spreche unter anderem, dass er frühzeitig ein Geständnis abgelegt und sich im Verfahren entschuldigt habe - und dass es sich nicht um eine typische Geiselnahme gehandelt habe.

Der als "Waldläufer von Oppenau" bekannt gewordene Yves R. hatte im Juli 2020 bei der Kontrolle einer von ihm illegal bewohnten Waldhütte im Schwarzwald vier Polizisten entwaffnet und war mit deren Dienstwaffen in den Wald geflohen. Die Polizei suchte mit einem Großaufgebot nach dem heute 32-Jährigen. Erst fünf Tage später gelang die Festnahme in einem Gebüsch nahe Oppenau. Der mehrfach vorbestrafte R. verletzte dabei einen SEK-Beamten mit einem Beil am Fuß. Neben Geiselnahme werden ihm auch tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte und Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Ein Urteil wird für Freitag erwartet.