Der Bauwagen hatte eine Baugenehmigung, aber keine Baufreigabe. Von entscheidender Bedeutung ist die nachträgliche Prüfung der Standsicherheit.
Der Naturkindergarten bei Zimmern ist seit Herbst 2024 in Betrieb und das Angebot hat sich inzwischen als Alternative zu den bestehenden Kindertagesstätten in Bisingen etabliert. Seither sind die „Waldwichtel“ fest am Werk: Vorbeigehende Passanten können die Kinder schon mal klopfen und hämmern hören, wenn sie etwas basteln.
Allerdings: Für den Bauwagen mit angebautem Balkon liege weder baurechtlich noch bautechnisch eine Genehmigung vor. Das zumindest behauptete ein Hinweisgeber, der unsere Redaktion darauf aufmerksam gemacht hat.
Schließung ist möglich
Erster Ansprechpartner in diesem Fall ist das Landratsamt, weil die dort angesiedelte untere Baurechtsbehörde auch für Projekte in Bisingen zuständig ist. Die Behörde bestätigt: Eine Baugenehmigung sei im Falle des Naturkindergartens notwendig, weil der Bauwagen stationär und dauerhaft aufgestellt ist.
Vom Landratsamt heißt es hingegen auch: „Es wurde allerdings nie eine Baufreigabe erteilt.“ Die Baugenehmigung, die mit Auflagen erteilt wurde, lag demnach erst im Mai vergangenen Jahres vor – mehrere Monate nach dem Bau und nach der Inbetriebnahme.
Diese Baugenehmigung enthielt ebenjene Baufreigabe nicht, denn der „Gemeinde wurde in der Baugenehmigung vom 19. Mai 2025 auferlegt, für das Vorhaben eine Prüfstatik vorzulegen. Am 4. Februar 2026 hat die Gemeinde der Baurechtsbehörde mitgeteilt, dass der Wagenhersteller weder über eine Typenstatik noch über sonstige statische Unterlagen verfügt“, schreibt das Landratsamt auf Anfrage.
Prüfstatiker beauftragt
Die untere Baurechtsbehörde sei darauf selbst tätig geworden und habe einem Prüfstatiker den Auftrag erteilt, eine Prüfstatik zu erstellen. Dazu heißt es weiter: „Bisher haben wir keine Rückantwort.“
Warum eine solche Prüfung der Standsicherheit überhaupt notwendig ist? Da Zimmern in der „Erdbebenzone 3“ liegt und eine „Schneelast von 150 Kilogramm pro Quadratmeter“ festgelegt wurde, „wird die untere Baurechtsbehörde die Nutzung der baulichen Anlage untersagen, sofern es nicht gelingt, die Standsicherheit nachzuweisen“. Das würde bedeuten, dass der Naturkindergarten den Betrieb einstellen muss, falls das Ergebnis entsprechend ausfällt.
Unterstützung für zügige Bearbeitung
Die Gemeinde Bisingen bestätigt auf Anfrage, dass eine Prüfstatik noch nicht vorgelegt wurde. Es seien entsprechende Aufträge vergeben worden und die Gemeinde stehe mit dem Wagenhersteller in Kontakt. „Somit unterstützen wir die Fachingenieure, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen. Wir gehen davon aus, dass dann zeitnah alle für eine Genehmigung erforderlichen Unterlagen vorliegen“, heißt es weiter.
„Die Vorlage einer prüffähigen Statik beziehungsweise einer Prüfstatik bei der Baugenehmigungsbehörde ist ein üblicher Vorgang im Zuge der Erteilung einer Baugenehmigung“, schreibt die Gemeinde Bisingen auf unsere Anfrage. Der Naturkindergarten ist ohnedies schon seit etwa eineinhalb Jahren in Betrieb. Der Bauwagen hat inzwischen schon zwei Winter hinter sich. Die Konstruktion macht einen augenscheinlich massiven und stabilen Eindruck.