Die Bundeswehr und das Land planen aus der Staatsdomäne ein Fallschirmübungsgelände zu machen. Die für das Genehmigungsverfahren notwendigen Gutachten liegen bislang noch nicht vor.
Im Oktober 2023 fand im Geislinger Bürgerhaus Harmonie ein so genannter „Scoping“-Termin statt. Dabei besprachen Vertreter des Luftfahrtamts der Bundeswehr, von Fachbehörden, Verbänden und betroffenen Kommunen einen „Fahrplan“ für die Umweltprüfungen.
Wichtigste „Haltepunkte“ auf diesem sind die Gutachten. Beim Scoping wurde für diese ein Zeitraum von mindestens 17 Monaten veranschlagt. Nach deren Sichtung könnte ab März dieses Jahres das Luftfahrtamt die Ergebnisse sichten und dann gegebenenfalls das Genehmigungsverfahren starten.
Sind die Gutachten bereits abgeschlossen?
Neben der Bundeswehr ist das Land Baden-Württemberg der wichtigste Akteur. Diesem gehört der Waldhof. Judith Hufnagel, die stellvertretende Pressesprecherin des Staatsministeriums, hält fest: „Ergebnisse liegen dem Staatsministerium nicht vor. Die Zuständigkeit für diese Untersuchungen liegt beim Vorhabenträger. Das ist das Bundesamt für Infrastruktur der Bundeswehr.“
Wann werden diese voraussichtlich vorliegen?
Aufgrund der Zusammenarbeit mit dem Bundesverteidigungsministerium sei dem Staatsministerium bekannt, „dass es sich um eine Vielzahl von Gutachten handelt, wie sie bei vergleichbaren Infrastrukturvorhaben üblich sind“, sagt Hufnagel. „Bis wann die Gutachten vorliegen werden, ist dem Staatsministerium nicht bekannt.“
Die möglichen Auswirkungen auf den Verkehr:
Wenn Fallschirmspringer der Bundeswehr und der US-Armee über dem Waldhof abgesetzt werden (daher die sperrige Bezeichnung „Absetzgelände“), müssen während dieser Zeit die angrenzenden Kreisstraßen gesperrt werden. Das Land Baden-Württemberg hat laut der Pressesprecherin ein eigenes Gutachten zu den Auswirkungen dieser Sperrungen beauftragt. „Die Ergebnisse des Gutachtens liegen uns noch nicht vor.“ Interessieren dürfte diese vor allem jene Landwirte aus der Umgebung des Waldhofs, die geerntete Pflanzen als Biomasse zur Stromerzeugung durch die Bio-Energie Heuberg GmbH & Co. KG
Wann und wie geht die Planung weiter?
Sobald dem Bundesamt für Infrastruktur der Bundeswehr alle erforderlichen Gutachten vorliegen, wird dieser den für das Absetzgelände bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einreichen, dem Luftfahrtamt der Bundeswehr. „Damit beginnt das Genehmigungsverfahren im eigentlichen Sinn“, verdeutlicht Hufnagel.
Wann werden die Antragsunterlagen veröffentlicht?
„Es ist üblich, dass die Unterlagen im Rahmen der Antragsstellung durch den Vorhabenträger gebündelt ausgelegt werden. Im Auslegungszeitraum – in der Regel ist dies ein Monat - sind sie für Interessierte und Betroffene einsehbar. Vom Vorhaben Betroffene und die Träger öffentlicher Belange haben dann Gelegenheit, zu den Unterlagen Stellung zu nehmen. Einen Termin gibt es noch nicht. Dieser wird von der Genehmigungsbehörde festgelegt, nachdem sie die Antragsunterlagen einer Prüfung auf deren Auslegungsfähigkeit hin unterzogen hat.“