Bad Wildbad hat einen Antrag für Fördermittel aus der „Sportmilliarde“ gestellt. Damit soll das Waldfreibad saniert werden. Doch wie stehen da eigentlich die Chancen?
Das Waldfreibad in Calmbach wird saniert. Da die Stadtverwaltung bei bisherigen Förderanträgen leer ausging, beschloss der Gemeinderat, den ersten Bauabschnitt in Eigenregie zu sanieren und gehe nun die „dringend notwendige technische Sanierung aus eigener Kraft“ an, um die Badetechnik auf den modernsten Stand zu bringen, sagte Bürgermeister Marco Gauger beim offiziellen Start der Bauarbeiten im November.
Im ersten Bauabschnitt wird ein neues Technikgebäude mit der neuen Badewassertechnik errichtet. Damit soll dann zunächst das alte Becken versorgt werden, bis ein neues Edelstahlbecken eingebaut werden kann.
Bad Wildbad will Mittel aus der „Sportmilliarde“
Mittlerweile gibt es vom Bund ein neues Förderprogramm zur „Sanierung kommunaler Sportstätten“, umgangssprachlich auch als „Sportmilliarde“ bekannt. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, für die weiteren Bauabschnitte zwei und drei Fördermittel zu beantragen.
In diesen Bauabschnitten steht dann die Sanierung des Beckens sowie der Rückbau des alten Technikgebäudes an. Außerdem sollen noch die Umkleidekabinen im denkmalgeschützten Holzbau renoviert werden.
Antrag fristgerecht eingereicht
Der Bad Wildbader Bürgermeister bestätigt, dass die Verwaltung den Antrag fristgerecht eingereicht habe: „Die Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren des Bundesförderprogramms ‚Sanierung kommunaler Sportstätten‘ haben wir ja am 16. Dezember 2025 im Gemeinderat beschlossen.“
Er erklärt zudem den weiteren Ablauf. Die Projektskizze sei bis spätestens 15. Januar online einzureichen gewesen, wenn möglich mit Gemeinderatsbeschluss – was im Falle des Waldfreibads ja der Fall ist. Mit der Einreichung der Projektskizze musste die Gesamtfinanzierung des Projektes seitens des Antragstellers bestätigt werden. Die Skizze habe zudem „eine realistische Mittelabflussplanung zu enthalten“.
Bund entscheidet Ende Februar über „Sportmilliarde“
Nach dem Ende der Einreichungsfrist werden die Anträge „durch den Zuwendungsgeber“ gesichtet und vorgeprüft. Der Beschluss der Projekte, die durch das Programm gefördert werden, wird dann durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages voraussichtlich Ende Februar gefasst.
„Sofern nach Bewertung der eingereichten Projektskizzen das Projekt der Stadt Bad Wildbad ausgesucht wurde, wird die Stadt aufgefordert einen Zuwendungsantrag für die Förderung zu stellen“, erläutert Gauger weiter. Vor dieser Antragstellung werde jede ausgewählte Kommune zu einem kurzfristig angesetzten Antrags- und Koordinierungsgespräch eingeladen und dahingehend beraten. „Spätestens vier Wochen nach diesem Gespräch ist seitens der Kommune der Zuwendungsantrag einzureichen“, so der Bürgermeister.
Hohe Anforderungen für das Förderprogramm
Doch wie stehen überhaupt die Chancen, dass der Bad Wildbader Antrag gefördert werden kann? Immerhin gibt es bei dem Förderprogramm hohe Anforderungen, vor allem in Sachen Energieeffizienz.
Damit zum Beispiel die Sanierung des denkmalgeschützten Teils gefördert werden kann, müsse nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals die Effizienzgebäudestufe „Denkmal“ gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude erreicht werden, heißt es in der Sitzungsvorlage der Dezembersitzung des Gemeinderats. Dort wird weiter erklärt: „In Freibädern sind sowohl Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung beziehungsweise der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien als auch zur Reduzierung des Einsatzes von Ressourcen (Wasser, Chemikalien usw.) förderfähig.“ Zudem darf mit der Maßnahme noch nicht begonnen sein.
Bis zu 75 Prozent Förderquote möglich
Die Bauabschnitte zwei und drei sollen für den Förderantrag zusammengefasst werden. Die Verwaltung rechnet dabei mit Baukosten von rund sechs Millionen Euro. Wenn die Stadt einen Zuschlag für die Förderung erhält, würde sich der Bund mit mindestens 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beteiligen. Bei Vorliegen einer „Haushaltsnotlage“ zahlt der Bund sogar 75 Prozent.
Gauger sieht derweil die Voraussetzungen für erfüllt, teilt er auf Anfrage unserer Redaktion mit: „Von der technischen Seite her gesehen haben wir die Möglichkeit, die Fördervoraussetzungen der möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung und des Anteils erneuerbarer Energien dadurch abzubilden, dass sowohl die Durchströmung und der Wasserverbrauch mit einem neuen Edelstahlbecken verbessert wird als auch bei der Sanierung der Gebäude, zum Beispiel durch Solarenergie, einiges an Potenzial vorhanden ist.“ Ob der Bund das ebenso sieht, bleibt abzuwarten.
Gauger sieht derweil noch ein ganz anderes Problem: „Insgesamt betrachtet ist natürlich zu befürchten, dass der Bedarf landauf-landab groß ist und das Förderprogramm überzeichnet sein wird.“ Deshalb hofft er „auf politischer Ebene auf eine starke Unterstützung durch unsere Bundestagsabgeordneten“.