Ein "hölzerner Sheriff" bittet an beiden Ortseingängen um langsame Fahrt durch den Ort. Nun soll wieder das "Tempo 30" im Ortschaftsrat diskutiert werden. Foto: Wagner Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Ortschaftsratsitzung geht auf Ergebnisse der Verkehrsschau ein / Verkehrsspiegel in Planung

Waldachtal-Salzstetten. Ortsvorsteher (OV) Wolfgang Fahrner ging in der Sitzung des Ortschaftsrats Salzstetten auf die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 19. April ein. Verschiedene Einwohner äußerten den Wunsch, die Geschwindigkeit im Ort zu beschränken.

Der OR Salzstetten sprach sich in der Vergangenheit für eine generelle Beschränkung auf 40 Stundenkilometer in der gesamten Ortschaft aus. Diese Möglichkeit ergebe sich jedoch nur aus dem Kurorte-Erlass und sei auf Durchgangsstraßen beschränkt, stellte die Verkehrsschau fest. Eine Beschränkung auf 40 Stundenkilometer für das gesamte Ortsgebiet scheidet somit aus.

Da in Salzstetten überwiegend klassische Wohnstraßen vorhanden sind, wäre allerdings die Einrichtung von "Tempo 30 – Zonen" im gesamten Gebiet möglich. Es wurde vereinbart, dass die Angelegenheit erneut im OR beraten wird. Sollte dieser sich für die 30er Zonen aussprechen, sei von der Gemeinde ein Plan zu erstellen, auf welche Straßen sich die Beschränkung erstrecken soll. Die endgültige Entscheidung über die Einrichtung der Zonen sei durch den Gemeinderat zu fällen.

Im Kreuzungsbereich der L 354 / K 4779 regte der OR an bauliche Veränderungen vorzunehmen. Nach den Informationen der Gemeinde komme es an diesem Knotenpunkt regelmäßig zu Unfällen. Meist handele es sich dabei um Auffahrunfälle, welche nicht polizeilich gemeldet werden. Dies erklärt auch, warum der Polizei seit 2013 lediglich vier Unfälle bekannt sind. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sei ein richtlinienkonformer Umbau des Kreuzungsbereiches jedoch sehr aufwendig und teuer. Von Seiten der Gemeinde erging deshalb der Wunsch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 Stundenkilometer auszuweisen, um kurzfristig die Verkehrssicherheit zu verbessern. Das Straßenbauamt prüfte daraufhin die Sichtverhältnisse um festzustellen ob die Beschränkung ausreichend ist.

Am 23. April vermeldete das Straßenbauamt, dass das Sichtfeld für Linksabbieger nur circa 80 Meter beträgt. Gemäß alter Richtlinien für die Anlage von Straßen – Knotenpunkte (RAS-K), darf die V85-Geschwindigkeit bei 85 Meter Sicht nur 60 Stundenkilometer betragen. Daher wurde im Kreuzungsbereich eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 Stundenkilometer aus Richtung Haiterbach und aus Richtung Altheim angeordnet.

In der Horber Straße (L 354) stimmte die Verkehrsschau der Errichtung eines Verkehrsspiegels zu, welcher von den Anwohnern finanziert werden muss, da die Sicht nur in eine private Ausfahrt eingeschränkt sei. Auch in der Dorfstraße und Heubergstraße wurde von Seiten der Bewohner ein Spiegel gewünscht.

In der Dorfstraße sei die Sicht nach rechts eingeschränkt, wobei es sich um einen Zweitkonflikt handele. Die Sicht nach links sei ausreichend und daher auch kein Verkehrsspiegel notwendig.

In der Heubergstraße könne durch einen Rückschnitt der Hecken eine Verbesserung der Sichtverhältnisse herbeigeführt werden. Nach Ansicht der Verkehrsschau sei somit ein Verkehrsspiegel nicht erforderlich.

Entlang der rechten Straßenseite "Im Ländle" wurde bemängelt, dass im unmittelbaren Bereich nach der Einmündung aus der Robert-Bosch-Straße von Mitarbeitern der anliegenden Firmen geparkt werde. Im Sommer parken die Fahrzeuge in der Regel auf der Wiese entlang der Straße, sodass der Schwerlastverkehr die Straße passieren kann. Problematisch sei die Situation im Winter, wobei die Restfahrbahnbreite für den Schwerlastverkehr und die Winterfahrzeuge der Gemeinde nicht mehr ausreichend sei. Ein Parkverbot war aus Sicht der Verkehrsschaukommission nicht zielführend, da dieses den ruhenden Verkehr im Ort verlagern würde.

Abschließend wurde vereinbart, dass die Gemeinde bei den ansässigen Firmen deren Parkmöglichkeiten für Mitarbeiter erfragt. Außerdem will die Gemeinde bei einem Eigentümer eines Grundstücks entlang der Straße dessen Bereitschaft zur Herstellung von provisorischen Parkflächen auf diesem Grundstück erfragen.