Notorische Betrügerin verurteilt: Opfer bleibt auf 6000 Euro Forderungen sitzen.

Horb/Waldachtal - Es war ein ernüchterndes Ergebnis einer Amtsgerichtsverhandlung in Horb, das ein Vermieter in Kauf nehmen musste. Das Opfer eines Betrüger bleibt auf 6000 Euro Forderungen sitzen.

Der Vermieter ist eines von vielen Opfern. Richter Wolfgang Heuer bekräftigte dieses nach seinem Urteil gegen eine 48 Arbeiterin aus Waldachtal mit den Worten: "Gläubiger werden auf ihren Forderungen sitzen bleiben."

Einleitung eines Privatinsolvenzverfahrens

Das Urteil wegen gemeinschaftlichen Betrugs gegen die Angeklagte lautete auf vier Monate Freiheitsstrafe auf drei Monate Bewährung, Aufsuchen einer Schuldnerberatungsstelle und Einleitung eines Privatinsolvenzverfahrens.

Ursprünglich war der Ehemann mit angeklagt; dieser ist jedoch schwer erkrankt. Das Dilemma der Verurteilten ahnte man, als sie die Frage nach ihren finanziellen Verhältnissen mit Schulterzucken beantwortete: "Weiß ich nicht. Eine sechsstellige Summe ist es aber nicht." Sie hatte keinen Überblick über ihre Schulden, und eine Schuldnerberatung hatte sie auch noch nicht aufgesucht.

Die Frau hatte zusammen mit ihrem Mann im Oktober 2008 einen Mietvertrag unterschrieben und dabei die Selbstauskunft angeblich nicht gelesen. Hier wurde nämlich nach Schulden, Insolvenzverfahren und eidesstattlichen Versicherungen gefragt.

Der Vermieter wiederum konnte glaubwürdig darlegen, dass diese Punkte sogar mündlich erläutert worden waren. Er habe einen vertrauenswürdigen Eindruck bekommen, sagte anderen Wohnungsbewerbern ab und gab dem Ehepaar die Wohnung. Nicht wissen konnte er, dass das Ehepaar eidesstattliche Versicherungen und die Insolvenz verschwiegen hatte. Das böse Erwachen kam recht schnell, als bereits nach kurzer Zeit keine Mietzahlungen mehr flossen.

Was auch nicht wundert: 124 Euro Hartz IV und 800 Euro Verdienst der Ehefrau reichten nicht für die 700 Euro monatliche Miete. Kurzarbeit und die Krankheit des Mannes sollen schuld gewesen sein. Bei den Vorstrafen stellte sich schnell heraus, dass Vorlasten eine große Rolle gespielt haben dürften, die zu eidesstattlichen Erklärungen und Insolvenz der Ehefrau und des Ehemannes geführt hatten.

Beachtliches Vorstrafenregister

Im Jahr 1997 ging es mit Betrug und Urkundenfälschung los. Es folgten Geldunterschlagungen am Arbeitsplatz in 44 Fällen, eine Verurteilung wegen 13 Geldabhebungen mit fremder Scheckkarte und PIN, (Schaden 5000 Euro), Urteile wegen Untreue, Computerbetrug in besonders schwerem Fall sowie die Kündigung und das Abkassieren einer Lebensversicherung eines Opas.

Für Richter Wolfgang Heuer bestanden nach den Bekundungen des Mieters keinerlei Zweifel. "Dass Sie Ihre Schuld nicht einsehen, lag an ihrem Dilemma. Es ging nicht um irgendwelche Luxusgüter, sondern um die Existenzgrundlage. Sie wussten, dass es Spitz auf Knopf stand, und es kam zu einer Schädigungshandlung mit Schädigungsvorwurf. Sie befinden sich in einer Schuldenfalle und dürfen nur noch einkaufen, was sie bar bezahlen können."

Der Rat an den Vermieter: "Lassen Sie von weiteren Einforderungen die Finger. Ihr Schaden wird nur höher."