Das Landgericht Rottweil bestätigt die Verurteilung eines Autodiebs durch das Horber Amtsgericht zu einer Haftstrafe. Foto: Begemann Foto: Schwarzwälder Bote

Prozess: Landgericht Rottweil bestätigt Verurteilung eines Autodiebs zur Haftstrafe / Tat in Salzstetten

Er ist nach Deutschland gekommen, um einen Porsche zu stehlen. Seine Tat in Salzstetten ist ihm missglückt, ein Jahr und zwei Monate Haft hat er dafür bekommen. Jetzt ist der 39-jährige Litauer vor dem Landgericht Rottweil in Berufung gegangen – ohne Erfolg.

Waldachtal/Rottweil. Seit seiner Festnahme am 25. August vergangenen Jahres sitzt der jetzt 39-jährige Mann aus Litauen in Haft. Seine Tour mit einem Porsche Cayenne, den er gemeinsam mit einem Komplizen in Salzstetten mittels einer Software erst geöffnet und dann gestartet hatte, endete schon nach zehn Kilometern. Die Autodiebe hatten die GPS-Überwachung im Auto bemerkt und den Wagen daraufhin stehen lassen. Außerdem observierte die Polizei die Täter, um einer Bande von Autodieben auf die Spur zu kommen.

Im November verurteile das Amtsgericht Horb den Litauer zu einem Jahr und zwei Monaten Haft ohne Bewährung. Gegen dieses Urteil legte der Litauer nun am Landgericht Rottweil Berufung ein. Sein Ziel: Die Aussetzung der Strafe auf Bewährung.

Sein Verteidiger schilderte dem Gericht eine scheinbar verbesserte Sozialprognose des Angeklagten. Er habe Besuche von seiner Lebensgefährtin aus Litauen und deren Kind bekommen. Die beiden wollten heiraten. Außerdem habe die Lebensgefährtin ihm eine Arbeitsstelle bei einer litauischen Firma besorgt, die er am 2. Mai antreten könne. Der Vorsitzende Richter und die Staatsanwältin interessierten sich für das bisherige Berufsleben des Angeklagten. Fünf Jahre habe er vor seiner Verhaftung bei einer Transportfirma als Lastwagen-Fahrer gearbeitet, davor sei er rund fünf Jahre als Schweißer in einer Autowerkstatt beschäftigt gewesen, übersetzt eine Dolmetscherin aus dem Litauischen. Alles Punkte, die für eine positive Entwicklung des Angeklagten sprechen.

Was jedoch gegen ihn spricht, ist die Tatsache, dass er nach Deutschland eingereist war, um Straftaten zu begehen, und das, obwohl er auch in der Vergangenheit schon ein geregeltes Leben in Litauen mit Arbeitsstelle, Frau und Kind hatte. Der Richter zählte Delikte wie versuchten Autodiebstahl und Handel mit gestohlener Ware auf.

Die Staatsanwältin konnte der Angeklagte daher nicht überzeugen. Sie sagt: "Ich sehe keine Voraussetzung, zu einer Bewährung zu kommen." Der Verteidiger nahm daraufhin nach einer kurzen Beratung mit dem Angeklagten das Berufungsanliegen zurück. Die Verurteilung zu einem Jahr und zwei Monaten Haft ist somit rechtskräftig.