Kampfhunde-Besitzer müssen künftig tiefer in die Tasche greifen. (Symbolfoto) Foto: dpa

Gemeinderat ändert Hundesteuersatzung zum 1. Januar 2021. Keine Steuerbefreiung bei Wesenstest.

Waldachtal - Der Gemeinderat befasste sich in seiner öffentlichen Sitzung am vergangenen Dienstag mit einer Neufassung der Hundesteuersatzung.

Die letzte Neufassung sei am 9. November 2004 erfolgt, wobei lediglich zwei Paragrafen im Hinblick auf den Steuersatz und Hundesteuermarken angepasst wurden. Nach der aktuellen Satzung müssten Kampfhunde auch bei Vorliegen eines sogenannten Wesenstests weiterhin als Kampfhunde besteuert werden. Dies sehe auch die Mustersatzung so vor. In Waldachtal sei dies in den vergangenen Jahren jedoch anders gehandhabt worden.

Nun will die Gemeinde klarstellen, dass trotz eines Wesenstests für Kampfhunde keine Steuerbefreiung und Ermäßigung mehr gewährt wird. Auch nicht dann, wenn Kampfhunde den Zweck als Blindenhund, Rettungshund, Hund für Forstbedienstete und für bestätigte Jagdaufseher erfüllen. Halter von Hunden, bei denen eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Mensch und Tier festgestellt wurde sowie von gefährlichen Hunden müssen künftig 600 Euro im Jahr berappen.

Dies betrifft auch die Hunderassen "American Staffordshire Terrier", Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Terrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasilero, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu. Ebenso gelte dies für Mischlingshunde, die bis zur ersten Elterngeneration mit einer der oben genannten Rassen gekreuzt wurden. Für einen zweiten Kampfhund und jeden weiteren Kampfhund werden jeweils 1200 Euro zum Steuersatz des ersten Hundes hinzuaddiert. Bereits im vergangenen Monat wurden die Hundehalter in der Gemeinde angeschrieben, wobei die Zugehörigkeit der Rasse geklärt werden sollte. Dies betraf nur die Mischlingshunde, um feststellen zu können, ob diese als Kampfhund klassifiziert werden können.

Unter Angabe der Rasse

Deshalb wurde in die neue Satzung auch der Passus aufgenommen, dass wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung der Gemeinde schriftlich und "unter Angabe der Rasse" mitteilen muss. Bei Kreuzungen muss die Rasse des Vater- und Muttertieres angegeben werden.

Laut Bürgermeisterin Annick Grassi würden innerhalb der Gemeinde derzeit neun reinrassige Kampfhunde existieren. Für alle anderen Hunderassen als den oben genannten werden 120 Euro Hundesteuer im Jahr fällig. Bei einem zweiten Hund werden weitere 240 Euro veranschlagt, wie auch für jeden weiteren gehaltenen Hund. Bei zwei Enthaltungen stimmte das Gremium der Neufassung der Hundesteuersatzung zu, welche zum 1. Januar 2021 in Kraft treten wird.