Kommunales: Bereits 22 Förderungen in Gesamthöhe von 1,6 Millionen Euro sind bisher bewilligt worden

Waldachtal. Bürgermeisterin Annick Grassi ging beim Bürgerdialog der Gemeinde am Freitag ausgiebig auf das Thema ELR-Schwerpunktgemeinde ein. 2016 hat die Gemeinde beim Regierungspräsidium (RP) in Karlsruhe erfolgreich den Antrag auf Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gestellt. Dadurch besteht für Waldachtal eine bessere Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln innerhalb des Förderzeitraums von fünf Jahren (2017 bis 2021).

Seitdem wurden bereits einige Anträge bewilligt, wovon auch private sowie gewerbliche Bauherren profitierten. Insgesamt 22 Förderungen wurden seit 2017 bewilligt, darunter elf Anträge von privaten Bauherren sowie fünf gewerbliche Baumaßnahmen. Insgesamt ist das ein Fördervolumen von rund 1 648 000 Euro. Auch die Verwaltung profitierte von den ELR-Zuschüssen, welche in sechs kommunalen Vorhaben flossen. Unter anderem erhielt die Gemeinde in 2018 für den Umbau des zentralen Rathauses stolze 750 000 Euro ELR-Fördermittel. Für die Umgestaltung am Busberg (Vesperweiler) wurden in diesem Jahr 100 650 Euro an Zuschüssen bewilligt.

Grassi gab bekannt, dass die Einreichungsfrist für das Jahr 2020 seit vergangener Woche abgelaufen sei. Für das Jahr 2021 könnten jedoch noch ELR-Anträge beim Bauverwaltungsamt (Heike Finkbeiner) der Gemeinde bis September 2020 eingereicht werden.

"Wie lange ist das Zeitfenster für den Bau nach der Bewilligung?", wollte eine Bürgerin in Erfahrung bringen. Finkbeiner führte hierbei aus, dass jeweils im Februar über die im Vorjahr eingereichten Anträge entschieden werde. Nach dem Erhalt des Förderbescheids (März/April) müsse im September mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Circa 18 Monate habe der Bauherr Zeit, um die Maßnahme fertigzustellen. Es sei allerdings ebenso möglich, eine Fristverlängerung zu beantragen.

Die Fördermittel werden erst bei der Fertigstellung der Baumaßnahme ausbezahlt, wenn diese komplett abgerechnet sei. Bis zu diesem Zeitpunkt seien die Zuschüsse reserviert, wobei es in der Vergangenheit auch vereinzelt zu Rückläufern gekommen sei. In solchen Fällen signalisiert das RP, dass weitere ELR-Anträge nachträglich eingereicht werden können.

Ein Bürger interessierte sich dafür, wie mit den unbebauten und erschlossenen Bauplätzen in Salzstetten verfahren werde. Grassi erklärte, dass die Gemeinde mit den Eigentümern über drei verschiedene Anschreiben versucht hat, in Kontakt zu treten. Lediglich ein Eigentümer signalisierte allerdings die Bereitschaft zum Verkauf seines Bauplatzes an die Gemeinde. Auch in Lützenhardt sowie in Hörschweiler erklärten sich zuletzt nur vereinzelt Eigentümer dazu bereit, ihren Bauplatz zu veräußern.