Mit synthetische Drogen in Pillenform werden auch im ländlichen Raum dunkle Geschäfte gemacht. Foto: Holzmann

31-jähriger Schreiner aus Waldachtal wegen Erwerbs von Amphetaminen vor Gericht. Angeklagter gesteht.

Waldachtal - Im Schnelldurchlauf abhandeln konnte Richter Reinhard Geiser ein Verfahren gegen einen 31-jährigen Schreiner aus dem Waldachtal. Die Anklage lautete unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in 15 Fällen.

Der Angeklagte soll im Zeitraum Herbst 2008 bis Frühsommer 2011 jeweils fünf Gramm Amphetamine im Wert von jeweils 15 Euro von einem gesondert Verfolgten erworben haben. Der Angeklagte wurde von Rechtsanwalt Dieter Schnabel aus Glatten vertreten. In einem Vorgespräch hatten sie sich beraten. Der Angeklagte gestand vor Gericht den Kauf in drei Fällen. Wie der Verkäufer, gegen den ein gesondertes Verfahren durchgeführt wird, auf die Anzahl 15 kommt, konnte sich der Angeklagte nicht erklären.

Zum Verbrauch der gekauften Amphetamine wollte der Angeklagte keine Angaben machen. Er erklärte, schon lange keine Betäubungsmittel mehr zu nehmen. Er habe seinen Freundeskreis gewechselt, gehe einer geregelten Arbeit nach und habe eine feste Freundin, die schwanger sei. Gegen den Angeklagten liegen keine Eintragungen im Bundeszentralregister vor. Dieses und die Tatsache des Geständnisses erleichterten dem Gericht die Verurteilung.

Die Vertreterin der Staatsanwaltshaft forderte eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro für den unerlaubten Erwerb in drei Fällen. Verteidiger Schnabel wollte einen niedrigeren Tagessatz und plädierte auf 1600 Euro. An der Tatsache des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln seines Mandanten kam auch er nicht vorbei. Schon die Herabstufung von 15 auf drei Fälle waren ein Erfolg für ihn. Das Urteil von Richter Geiser lautete 1800 Euro Geldstrafe. Beide Verteidiger und die Vertreterin der Staatsanwaltshaft nahmen das Urteil an. Es ist somit rechtskräftig.