Kommunales: Ingenieurbüro erstellt Bestandsaufnahme des Flusses einschließlich seiner Nebengewässer

Bürgermeisterin Annick Grassi stellte in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats die Ergebnisse des überarbeiteten Gewässerentwicklungsplans vor.

W aldachtal. Ingenieur Thomas Grözinger (Büro Gfrörer) erläuterte dem Gremium die Vorgehensweise zur Erstellung der Planung und den Inhalt des Konzepts. Das Ziel der Gewässerentwicklung ist das Wiederherstellen naturnaher Gewässer. In Kooperation mit der Gemeinde Pfalzgrafenweiler stellte die Gemeinde Waldachtal im Jahr 2016 einen Förderantrag für die Erstellung des Gewässerentwicklungsplans für das Einzugsgebiet der Waldach. Nach der Bewilligung der Fördermittel erstellte das Büro Gfrörer eine Bestandsaufnahme für die Waldach einschließlich ihrer Nebengewässer. Im zweiten Schritt wurden Entwicklungsziele formuliert und Maßnahmenvorschläge für eine naturnahe Entwicklung der Gewässer erarbeitet. Insgesamt wurden dabei rund 36 Kilometer Gewässer kartiert. Circa 26,2 Kilometer befinden sich auf der Gemarkung der Gemeinde Waldachtal. In einer Zustandsbewertung teilte Grözinger die Veränderungen der Fließgewässer in fünf Klassen ein.

Nahezu unverändert ist der Zustand in den bewaldeten Flächen, während die Siedlungsgebiete deutliche Veränderungen der Gewässer aufzeigen – wie etwa am Ortseingang von Vesperweiler. Starke Veränderungen stellte das Büro Gfrörer zwischen Vesperweiler und Oberwaldach fest. Verbaute Ufer, die zum Teil in Oberwaldach zu finden sind, hätten nichts mehr mit naturnaher Entwicklung zu tun, erläuterte Grözinger.

Umgestaltungsmaßnahmen sind überall dort erforderlich, wo in absehbarer Zeit keine natürliche Eigenentwicklung des Gewässers möglich ist. Beispiele hierfür sind unter anderem die Wiederherstellung der Durchgängigkeit (Abstürze umbauen, Wehre umgehen, Verdolungen entfernen), die Sohlanbindung von Seitengewässern oder die Entfernung von hartem Uferverbau. Die realisierbaren Maßnahmen zur "Renaturierung" legte Grözinger in sechs Kategorien fest und nahm eine Priorisierung dieser vor.

Grassi betonte in der Sitzung, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen als Ausgleichsmaßnahmen für Baugebiete oder sonstige Eingriffe in die Natur verwendet werden können. Ferner sei der Gewässerentwicklungsplan Voraussetzung, um Zuschuss-Anträge für die Renaturierung der Gewässer stellen zu können. Grözinger warf hierbei ein, dass freiwillige Re-Naturierungsmaßnahmen zudem auf dem "Ökokonto" der Gemeinde gutgeschrieben werden können. Für die Planung des Konzepts erhielt die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 43 600 Euro. Der Eigenanteil der Gemeinde liegt bei 13 603,25 Euro.