Der Entwurf für den Bebauungsplan "Wohnen an der Waldach" wird erneut geändert. Statt einem "Urbanen Gebiet" soll nun ein Mischgebiet sowie ein "Sonstiges Sondergebiet" mit der Zweckbestimmung "Pflegeheim" festgesetzt. Foto: Wagner Foto: Schwarzwälder Bote

Bebauungsplan: "Wohnen an der Waldach": Satzungsbeschluss fällt voraussichtlich im Dezember / Ortstermin am 20. Oktober

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag befasste sich das Waldachtaler Gremium mit einer weiteren Änderung des Bebauungsplanentwurfs "Wohnen an der Waldach".

Waldachtal. Die Gebäude auf dem ehemaligen Granzow-Gelände wurden mittlerweile abgerissen. Auf den freigewordenen Flächen sowie den anschließenden Grundstücken entlang der Waldach soll an der Waldachstraße ein Mehrfamilienhaus und im rückwärtigen Grundstücksbereich ein Pflegeheim mit einem Café-Gastronomiebetrieb errichtet werden.

Anwohner schalten Anwaltskanzlei ein

D as Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans "Ortsmitte". Dieser setzt im südlichen Bereich ein Mischgebiet und im nördlichen Bereich eine Parkanlage fest. Um das geplante Vorhaben realisieren zu können, soll der bestehende Bebauungsplan teilweise aufgehoben und durch den neuen Bebauungsplan "Wohnen an der Waldach" für den Planbereich ersetzt werden.

Von der Art der baulichen Nutzung soll im Bebauungsplan entsprechend den geplanten Nutzungen ein "Sonstiges Sondergebiet" mit der Zweckbestimmung "Pflegeheim" und ein Mischgebiet festgesetzt werden. "Damit haben wir die Möglichkeit festzulegen, dass in diesem Bereich auch nur eine Baugenehmigung für ein Pflegeheim erteilt werden kann", erläuterte Bürgermeisterin Annick Grassi den Räten.

Grassi ging davon aus, dass die Renaturierungsmaßnahme an der Waldach vermutlich bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein wird. Daher könne vermutlich im Dezember der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Wohnen an der Waldach" gefällt werden. Am 20. Oktober will Grassi zusammen mit ihrem Gremium die Fortschritte der Maßnahme vor Ort begutachten.

Im Rahmen der letzten öffentlichen Beteiligung gingen vonseiten der Bürger weitere Einwände gegen das geplante Bauvorhaben ein. So meldete sich auch heuer im Rahmen der Bürgerfragestunde wieder ein Anwohner zu Wort, welcher unter anderem die Dimensionen des Bauvorhabens kritisierte. Diese würden an Plattenbauten aus DDR-Zeiten erinnern, führte er aus.

Mittlerweile wurde ferner vonseiten der Anwohner eine Anwaltskanzlei aus Stuttgart eingeschaltet, welche zahlreiche Einwände gegen die letzte Entwurfsplanung formulierte.

Die erneute Änderung des Bebauungsplanentwurfs wird für die Dauer von einem Monat erneut im Rathaus öffentlich ausgelegt. Die drei Lützenhardter Gemeinderäte Manfred Tillwich, Horst Richter sowie Franz Schweizer wurden von der Beratung und Beschlussfassung zu dem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen. Die Rechtsaufsichtsbehörde kam nach einer abgeschlossenen Prüfung zu der Erkenntnis, dass die drei Ratsmitglieder befangen seien (wir berichteten). "Als Grundstückseigentümer von Grundstücken, welche zwar nicht im Geltungsbereich aber in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet liegen, ist eine Befangenheit dadurch gegeben, dass durch das Vorhaben möglicherweise ein Nach- oder Vorteil für die Grundstücke entstehen könnte", hatte die Begründung der Behörde gelautet.