Kommune und evangelische Kirchengemeinde arbeiten zusammen, um den Fortbestand der Kirche als Wahrzeichen von Auggen zu sichern.
Um die Kreuzkirche, ein Wahrzeichen von Auggen, drehte sich im Gemeinderat ein Tagesordnungspunkt. Das Gremium hatte über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Auggen und der evangelischen Kirchengemeinde zur Übernahme einer Baulast zu entscheiden, damit das denkmalgeschützte Gebäude langfristig erhalten werden kann.
Bürgermeister Ulli Waldkirch erläuterte die Hintergründe. Sowohl die evangelische als auch die katholische Kirche nähmen wegen vieler Austritte immer weniger Kirchensteuern ein. Die evangelische Landeskirche führte deshalb in den vergangenen Jahren ein Liegenschaftsprojekt durch, mit dem alle kircheneigenen Immobilien untersucht und in die Kategorien „grün“, „gelb“ oder „rot“ eingeteilt wurden.
Letztlich entscheide diese „Beampelung“ nun darüber, ob sich die Kirche von einem Gebäude trennt oder ob sie es langfristig erhalten kann, so Waldkirch. Rot bedeutet, dass es keine kirchlichen Mittel mehr für die Instandhaltung gibt und ein Verkauf anstehen könnte. In Auggen fällt das Martin-Luther-Haus in die rote Kategorie.
Die Kreuzkirche steht aktuell auf „Gelb“. Für eine Investition in gelbe Gebäude stehen keine landeskirchlichen Mittel mehr zur Verfügung. Die Kirchengemeinde könnte aber bei der „Kirchenbank“ , dem Gemeinderücklagenfonds, für Sanierungen ein Darlehen aufnehmen, damit die Kirche nicht langfristig in die rote Kategorie abrutscht. „Gelb ist quasi das neue Rot, denn die gelben Gebäude stehen auf der Kippe“, verdeutlichte Waldkirch.
Manche Kirchen in den Händen Dritter
Neben der grünen Kategorie, mit der Kirchengebäude langfristig sicher sind, „gibt es noch eine hellgrüne, nämlich für Kirchengebäude, die sich insgesamt mit einer mindestens 70-prozentigen Baulast in den Händen Dritter und damit außerhalb der Kirche befinden“, erklärte der Bürgermeister weiter.
Für ein hellgrünes Gebäude kann die jeweilige Kirchengemeinde 55 Prozent Bauförderung von der Landeskirche bekommen. Zudem müsste für die Kreuzkirche, für die der Fall zutrifft, nur bedingt eine Substanz-Erhaltungsrücklage gebildet werden.
Schulterschluss zwischen Kommune und Kirchengemeinde
Fünf Sechstel des Langhauses, 17/22 der Umfassungsmauer, das Gestühl und die Kanzel gehören zum Domänenärar, also dem staatlichen Eigentum an Grundstücken, Gebäuden und Liegenschaften, das historisch direkt der Verwaltung durch den Fiskus unterlag. Der Kirchengemeinde wiederum sind ein Sechstel des Langhauses, die Orgel, die Uhr, 5/22 der Umfassungsmauer, der Glockenstuhl, der Kirchturm und die Sakristei zugeordnet.
„Wir haben im Schulterschluss mit unserer evangelischen Kirchengemeinde mit dem evangelischen Oberkirchenrat (EOK) gesprochen und gefragt, ob die Gemeinde in die bauliche Teilverantwortung gehen könnte“, erläuterte Waldkirch. Damit ist die Übernahme der Baulast für ein Sechstel des Kirchenlanghauses verbunden, was der Kreuzkirche in die grüne Kategorie verhelfen würde. „Die Kirche steht gut da, das Dach ist in Ordnung – und Gebäudeversicherungsverträge werden wir noch auf Aktualität prüfen“, beantwortete Waldkirch Fragen aus dem Ratsrund.
„Risiko überschaubar“
Der Wiederherstellungswert der Kirche im Schadensfall liegt bei 4,9 Millionen Euro. Im „Worst Case“ würde die Gemeinde davon fünf Prozent gestückelt auf 50 Jahre übernehmen, das ist als Risiko überschaubar“, meinte der Bürgermeister. Als Gegenleistung habe die evangelische Kirchengemeinde der Gemeinde Auggen nun ein Vorkaufsrecht für das Martin-Luther-Haus und den Pfarrgarten eingeräumt, führte der Bürgermeister weiter aus. Eine entsprechende Absichtserklärung legte die Verwaltung dem EOK vor.
Gemeinderat bringt Sicherung der Kirche auf den Weg
Der EOK entwarf dazu einen rechtsgültigen Vertrag, über den der Gemeinderat und Kirchengemeinderat abstimmen mussten. Der Kirchengemeinderat hatte bereits sein Einverständnis erteilt.
Nun stimmte auch der Gemeinderat geschlossen dem Vertrag zu. Im Beschlussvorschlag hieß es, dass die Kreuzkirche „als kirchliches, kulturelles und historisches Wahrzeichen der Gemeinde Auggen“ gilt, und dass ihre „Funktion im religiösen und gesellschaftlichen Leben der Gemeinde“ gesichert werden soll. Der Beschluss wird dem Bezirkskirchengemeinderat zur Kenntnis übermittelt und um Zustimmung des EOK in Karlsruhe gebeten.