Nach bisherigen Berechnungen wird der Platz im Landtag nach der nächsten Landtagswahl knapp. Foto: dpa

Der Vorschlag der FDP für eine Wahlrechtsreform ist plausibel. Jetzt liegt es an den Regierenden, ihn umzusetzen, meint unsere Autorin Annika Grah.

An Hartnäckigkeit – das muss man in jedem Fall eingestehen – hat es den freien Demokraten in diesem Fall nicht gemangelt. In mehreren Anläufen haben die Liberalen im Südwesten versucht, am Wahlrecht zu drehen. Erst mit Einwänden gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung, dann mit einem eigenen Gesetzentwurf im Landtag und schließlich, als das nicht fruchtete, über den umständlichen Weg des Volksbegehrens. Hätte die gerade zu Ende gegangene Unterschriftensammlung Erfolg, müsste sich der Landtag mit dem Vorschlag befassen. Lehnte er ab, gäbe es eine Volksabstimmung. Doch soweit dürfte es kaum kommen.

 

Volksbegehren dürfte gescheitert sein

Wenn die FDP an diesem Freitag die vorläufigen Ergebnisse ihrer Unterschriftensammlung vorlegt, wird sie – nach allem, was in den vergangenen Wochen zu hören war – das notwendige Quorum von 770 000 Unterschriften nicht erreichen. Die wären notwendig, damit sich der Landtag mit dem Vorschlag der FDP befasst, die Zahl der Wahlkreise bei der Landtagswahl von 70 auf 38 zu reduzieren. Auf diese Weise wollen die Liberalen verhindern, dass der baden-württembergische Landtag durch Ausgleichs- und Überhangmandate immer weiter anwächst.

Hans-Ulrich Rülke bei der Unterschriftensammlung im Sommer. Foto: Simon Granville

Das steht zu befürchten, nachdem die grün-schwarze Koalition 2022 das Wahlrecht im Land analog zur Bundestagswahl auf zwei Stimmen umgestellt hat. Der Wahlrechtsexperte Joachim Behnke errechnete jüngst auf Basis neuer Umfragen, dass auf diese Weise der Landtag von aktuell 154 auf mehr als 200 Abgeordnete anschwellen könnte. Gedacht sind in der Landesverfassung eigentlich 120 Sitze.

Die Wahlrechtsänderung war richtig

Um es klar zu sagen: Die Wahlrechtsänderung 2022 war in ihrer Intention überfällig und hat ihre Berechtigung. Denn über ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht mit Landeslisten können die Parteien besser steuern, wie vielfältig ihre Fraktionen aufgestellt sein werden. Der Frauenanteil beispielsweise liegt in Baden-Württembergs Parlament nur bei 31,8 Prozent und bei den Berufen gab in einer Umfrage 2021 mehr als ein Viertel an, Lehrer oder Jurist zu sein.

Doch schon bei der Beratung über die Gesetzesänderung war klar, welche Folgen die Änderung angesichts der Parteienvielfalt in Sachen Landtagsgröße haben würde. Die Regierungsparteien nahmen das 2022 achselzuckend hin. Es waren halt die Nach-Coronajahre, als man auf den Aufschwung und bessere Zeiten hoffte.

In Zeiten knapper Kassen müssen Reformen her

Doch inzwischen haben sich die Zeiten geändert. Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung sind in aller Munde, die Kassen angesichts der wirtschaftlichen Lage eher knapp. Und da soll es ein Parlament sein, dem man einfach beim Wachsen zuschaut und das Kosten von 3,2 Millionen Euro je Abgeordnetem für eine Legislaturperiode verursacht, wie der Rechnungshof vorgerechnet hat? Das wirkt aus der Zeit gefallen.

Für die kommende Landtagswahl am 8. März 2026 ist es zu spät. Doch die nächste Landesregierung sollte die Chance, hier anzusetzen, nicht ungenutzt lassen. Zu plausibel ist der Vorschlag der FDP – und vom Verfassungsgerichtshof überprüft ist er obendrein. Dorthin zogen die Liberalen nämlich, als das Innenministerium ihr Volksbegehren zunächst nicht zulassen wollte.

Sich zumindest mit dem Vorschlag zu befassen, wäre in Zeiten, in denen populistische Ideen und das Murren gegen „die da oben“ immer weiter zunehmen, geboten – ihn umzusetzen, noch besser. Denn was würde Politikern mehr Glaubwürdigkeit verschaffen, als wenn sie ihre eigenen Arbeitsweisen auf den Prüfstand stellen und mutig widerlegen, was der verstorbene CDU-Politiker Wolfgang Schäuble gern gesagt hat: Wer einen Sumpf trockenlegen will, darf nicht die Frösche fragen.