SPD-Wahlrechtler lehnt 15 Überhangmandate und den SPD-Vorschlag zu Ausgleichsmandaten ab.

Berlin/Stuttgart - Einen Tag nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Reform des Wahlrechts zeichnet sich neuer Ärger ab. Nach einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten will die SPD die 15 Überhangmandate nicht akzeptieren, die das Bundesverfassungsgericht trotz aller Beanstandungen am geltenden Wahlrecht als Grundlage für neue Verhandlungen für zulässig erklärt hatte. „Wir haben eine ähnlich hohe Begrenzung von Überhangmandaten schon einmal abgelehnt, als die Union sie vorschlug“, sagte der SPD-Wahlrechtsexperte Dieter Wiefelspütz dem Blatt und forderte: „Wir wollen, dass die Überhangsmandate vollständig verschwinden oder sie neutralisiert werden.“

Wiefelspütz sagte, „Überhangmandate dürfen nicht wahlentscheidende Bedeutung behalten. 15 solcher Mandate können aber durchaus wahlentscheidend sein angesichts von 62o Abgeordneten im Deutschen Bundestag.“ Ein oder zwei Überhangmandate in folge des so genannten negativen Stimmrechts hält Wiefelspütz verkraftbar, „nicht aber 15. Eine solche hohe Zahl wiederum durch Ausgleichsmandate neutralisieren zu wollen hieße, das Parlament personell aufzublähen. Das kann in niemandem Interesse sein.“ Damit widerspricht der frühere innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion der Position von SPD-Geschäftsführer Thomas Oppermann, der in einem Brief an die Fraktion schreibt: „Wir werden mit unserem Vorschlag, alle Überhangmandate auszugleichen, in die Verhandlungen gehen.“ Zurzeit sind 22 Bundestagsabgeordnete mittels Überhangmandaten im Bundestag.