Blick aufs Stuttgarter Rathaus: Hier könnten künftig auch 16-Jährige die Geschicke der Stadt vom Gemeinderat aus mitbestimmen. (Archivbild) Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Das baden-württembergische Kommunalwahlrecht wird offenbar angepasst, bald könnten 16-Jährige in Gremien wie Gemeinderäte einziehen. Auch das Bürgermeistermindestalter wird runtergesetzt.

In Baden-Württemberg könnten nach der nächsten Kommunalwahl auch 16-Jährige als gewählte Gemeinde-, Ortschafts- und Kreisräte abstimmen, mitreden und auf kommunalpolitischer Ebene mitgestalten. Das Kabinett hat am Dienstag nach dpa-Informationen den Weg für eine Reform des baden-württembergischen Kommunalwahlrechts freigemacht, die auch das passive Wahlrecht ab 16 einschließt. Das heißt: Sie können dann auch für Ämter kandidieren. Mit einer solchen Reform betritt Baden-Württemberg bundesweit Neuland. Die Gesetzgebung soll bis März abgeschlossen sein und bereits bei der Kommunalwahl 2024 gelten.

Auch Mindestalter für Bürgermeister runtergesetzt

Als 16-Jährige dürfen Jugendliche bereits bei den Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben. Das wird als aktives Wahlrecht bezeichnet. Selbst kandidieren dürfen sie bislang aber nicht.

Auch für Kandidaturen als Bürgermeister wird sich laut der Deutschen Presse Agentur etwas ändern: Sie sollen künftig nicht mehr erst mit Vollendung des 25. Lebensjahres wählbar sein, sondern bereits als 18-Jährige. Zugleich soll die bisherige Höchstaltersgrenze für Kandidaten von 67 Jahren ebenso fallen wie die Vorschrift, dass Bürgermeister spätestens mit 73 in den Ruhestand treten müssen – selbst wenn ihre Amtszeit zu dem Zeitpunkt noch gar nicht abgelaufen ist.

Die nächste Kommunalwahl in Stuttgart ist 2024, die nächste OB-Wahl voraussichtlich 2028.