Während in den Donauhallen am Samstag Wahlkampf betrieben wird, rechnet die Stadt mit 1500 Gegendemonstranten. Es gibt gesperrte Straßen und einige Sicherheitsauflagen. Auch die Antifa hat sich nun angekündigt.
Es wird turbulent: In und vor der Donauhalle werden am Samstag viele Menschen erwartet. Drinnen findet eine AfD-Veranstaltung mit den Bundessprechern Alice Weidel und Tino Chrupalla sowie dem Bundestagsabgeordneten Marc Jongen statt – und vor der Tür wohl ein lautstarker Protest.
Krah kommt nicht
AfD-Spitzenkandidat Maximilian Krah wollte ursprünglich auch kommen. Aufgrund der Ereignisse rund um die Festnahme einer seiner Mitarbeiter und dem damit verbundenen Spionage-Vorwurf hat Krah sein Kommen abgesagt.
Draußen wird eine Gegendemonstration unter dem Motto „Für Demokratie und Vielfalt in Europa“ erwartet. Diese Versammlung sei mit einer Teilnehmerzahl von etwa 1500 Personen angemeldet worden, bestätigt Beatrix Grüninger, Sprecherin der Stadtverwaltung, und ergänzt: „Dieser Versammlung wurde vor den Donauhallen ein Versammlungsort zugewiesen.“
Kein direkter Kontakt
Zu einem direkten Kontakt zwischen den Veranstaltungsteilnehmern werde es jedoch nicht kommen, so Grüninger, weil die AfD-Veranstaltung als geschlossene Veranstaltung angemeldet worden sei. Zusätzlich hat sich mittlerweile auch die Antifa angekündigt, die ebenfalls gegen die AfD-Veranstaltung demonstrieren will. Ein Antrag liege der Stadtverwaltung vor und werde geprüft, teilte Beatrix Grüninger am späten Mittwochnachmittag auf Anfrage mit.
Was passiert vorab?
„Im Vorfeld zur Veranstaltung fanden Gespräche zwischen dem Donauhallenmanagement, der Verwaltung und der Polizei statt. Es wurden verschiedene Sicherheitsaspekte geprüft und entsprechende Vorkehrungen getroffen“, erklärt die Sprecherin. Die Polizei werde für einen friedlichen Verlauf der Protestversammlung vor den Donauhallen sorgen. Außerdem habe man vom Veranstalter ein Sicherheitskonzept angefordert, das unter anderem auch den Einsatz von Sicherheitskräften vorsieht. Ganz ähnlich sind die Vorgaben für die AfD. „Für die Veranstaltung in den Donauhallen muss der Veranstalter gemäß der Versammlungsstättenverordnung gegenüber der Stadt ein Sicherheitskonzept vorlegen, das unter anderem auch den Einsatz entsprechender Sicherheits- und Ordnungskräfte beinhaltet“, sagt Grüninger. Verschiedene Stellen der Verwaltung stünden in engem Austausch mit dem Veranstalter, dem Donauhallenmanagement und der Polizei, es würden Vorgespräche geführt, öffentliche Wege und Plätze begutachtet sowie erforderliche Vorkehrungen und notwendige Maßnahmen festgelegt. „Für den Außenbereich vor den Donauhallen werden vom Amt Öffentliche Ordnung in Absprache mit der Einsatzleitung der Polizei unter anderem notwendige verkehrsrechtliche Anordnungen wie Straßensperrungen, Halteverbote und der Einsatz von Absperrmaterial angeordnet“, so die Sprecherin.
Stadt hat keine Handhabe
So manch ein AfD-Gegner hätte sich gewünscht, dass die Stadt solch eine Wahlkampfveranstaltung verhindert, also den Veranstaltungsort für diesen Anlass nicht zur Verfügung stellt. Doch das ist in einer Demokratie nicht so einfach möglich. Warum, das erklärt Beatrix Grüninger so: „Bei den Donauhallen handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung, die grundsätzlich von Parteien für Veranstaltungen genutzt werden kann.“ Deshalb sei es der Stadt aus rechtlichen Gründen nicht möglich, bestimmten Parteien die Nutzung der Donauhallen für Partei-Veranstaltung zu verweigern. „Hier greift Paragraf 5 im Parteiengesetz in Verbindung mit Artikel 21, Absatz 3 im Grundgesetz.“
Am Tag der AfD-Veranstaltung in den Donauhallen und während der Gegendemonstration am Samstag kommt es laut Stadtverwaltung zu Beeinträchtigungen.
Die Straßensperrungen
Die Friedrichstraße ab der Einfahrt der Hermann-Fischer-Allee bis zur Herdstraße, einschließlich der Einmündungen Luisenstraße und Konradin-Kreutzer-Straße wird komplett gesperrt. Auch die Wilhelmstraße, die Wöhrdenstraße (keine Wendemöglichkeit) und die Straße An der Donauhalle ab Käferstraße werden komplett gesperrt. Die Sperrungen treten am Samstag ab 8 Uhr in Kraft und gelten voraussichtlich ganztägig.
Anmeldepflichtig
Versammlungen
(Demonstrationen oder Aufzüge) müssen bei der Versammlungsbehörde der Stadt angemeldet werden. Sie legt nach Prüfung des Antrages gemäß Paragraf 15 des Versammlungsgesetzes die für die Veranstaltung notwendigen Auflagen in einer entsprechenden Verfügung fest, wie zum Beispiel die Zuweisung eines Versammlungsortes, die Freihaltung von Rettungswegen oder den Einsatz von Ordnern.