Wahlhelfer – hier etwa bei der Bundestagswahl im September im Balinger Rathaus – erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung. Foto: Kauffmann

Wahlhelfer erhalten in Balingen nicht nur ein "Erfrischungsgeld", sondern Wahlvorsteher bekommen künftig eine Pauschale, wenn sie während der Wahl oder Auszählung über ihr privates Mobiltelefon erreichbar sind. Darüber befindet nun der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats.

Balingen - Das Ehrenamt im Allgemeinen und die Tätigkeit als Wahlhelfer im Besonderen erfordert nicht nur Zeit, sondern auch persönliches Engagement. Dieses soll, so sehen es die Wahlverordnungen von Bund und Land vor, auch finanziell ein wenig belohnt werden. Der Verwaltungsausschuss befasst sich in seiner Sitzung am Dienstag, 30. November, mit dieser Entschädigung.

Bisher bekommen die Vorsitzenden der Wahlausschüsse ein "Erfrischungsgeld" von 35 Euro, die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände je 25 Euro. Dieses Geld erstatten Bund und Land den Städten und Gemeinden.

Alle erhalten gleich viel Geld

In Balingen erhalten die Wahlhelfer Geld nach der Satzung für Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit. Diese geht über die in der Bundes- und Landeswahlordnung festgeschriebenen Sätze hinaus. Die Stadtverwaltung will keine Unterscheidung treffen zwischen Wahlvorsteher und den übrigen Mitgliedern des Wahlvorstands, um die Attraktivität dieses Ehrenamts zu verbessern. Die schon bisher gängige Praxis soll nun auf einen Hinweis des Rechnungsprüfungsamts hin per Grundsatzbeschluss des Ausschusses bestätigt werden. Dies erspart immer wiederkehrende Beschlussfassungen vor Wahlen.

Erstattung für Fahrtkosten

Eine Fahrtkostenerstattung bekommen bisher diejenigen Wahlhelfer, die außerhalb des Gemeindegebiets von Balingen wohnen. Auf Anregung des Rechnungsprüfungsamts sollen die Fahrtkosten zukünftig entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erstattet werden.

Nicht in jedem Wahllokal gibt es einen Festnetz-Telefonanschluss. Deshalb hat bei den vergangenen Wahlen jede Wahlvorsteherin und jeder Wahlvorsteher ihr oder sein privates Mobiltelefon mitgebracht, um jederzeit erreichbar zu sein. Der neue Grundsatzbeschluss soll dafür einen Satz von fünf Euro festschreiben.

30 Euro bekommen diejenigen Eigentümer, die ihre privaten Räume als Wahllokale zur Verfügung stellen. Auch dies soll in dem Grundsatzbeschluss fixiert werden, da es dafür noch keine rechtliche Grundlage gibt. Die Stadt Balingen sei darauf angewiesen, Räume von privaten Trägern für die Durchführung von Wahlen zu erhalten, betont die Stadtverwaltung.