Bei der Stadt sind bis Montag bereits 1300 Anträge für die Kommunal- und Europawahl eingegangen. Nicole Schautzgy vom Hauptamt erklärt die wichtigsten Regeln, die bei der Stimmabgabe zu beachten sind, ob im Vorfeld oder dann am Sonntag, 9. Juni.
Blumberg. Zahlreiche Blumberger Bürger können am Sonntag, 9. Juni, bei der Kommunal- und Europawahl ihre Stimme abgeben. Zu den Wahlberechtigten gehören für die Blumberger Kommunalwahl alle Deutschen und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Blumberg gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind auch Wohnsitzlose, die sich in einer Gemeinde oder einem Landkreis gewöhnlich aufhalten. Für die Europawahl gilt, dass wählen kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt, in Deutschland wohnhaft ist und sich zudem seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält.
Abhängig davon, in welchem Ortsteil von Blumberg jemand wohnt, sollten alle diese Personen ihre Wahlunterlagen bereits erhalten haben. Für Bürger aus der Kernstadt Blumberg gehören dazu die Wahlzettel für die Kreistagswahl und die Gemeinderatswahl.
Sonderfall in Hondingen
Bewohner einer Ortschaft können zusätzlich noch den Ortschaftsrat wählen. Ein Sonderfall ergibt sich in Hondingen: Da nur fünf Personen für den Ortschaftsrat kandidieren, können Wähler ein bis sechs Personen, die nicht bereits auf dem Wahlvorschlag stehen, selbst auf die Liste schreiben.
Das Wahlamt empfiehlt, die Stimmzettel bereits zuhause auszufüllen und dann ausgefüllt ins Wahllokal mitzubringen. Die Stimmzettel für die Europawahl werden direkt im Wahllokal ausgegeben, sofern keine Briefwahl beantragt wurde. Wo am 9. Juni gewählt wird, ist abhängig von dem Wahlbezirk, dem jeder Wähler zugeordnet ist. „Auf der Wahlbenachrichtigung, die jeder Wähler erhalten hat, ist das entsprechende Wahllokal aufgeführt, das der Wähler aufsuchen muss“, gibt Nicole Schautzgy, Hauptamtsleiterin des Blumberger Rathauses, Auskunft. Doch was ist, wenn man keine Wahlunterlagen erhalten hat? „Dann sollte man sich so schnell wie möglich beim Wahlamt melden“, sagt Schautzgy.
Auch für den seltenen Fall, dass der Wahlraum wegen plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter schwierigen Umständen aufgesucht werden kann, hat sie eine Lösung: Am Samstag und Sonntag können in Ausnahmefällen Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies ist aber nur unter einer Bedingung möglich, wie Nicole Schautzgy erklärt: „Voraussetzung ist laut Bundeswahlleiter ein ärztliches Attest als Nachweis der Erkrankung. Zudem muss eine schriftliche Vollmacht für denjenigen ausgestellt werden, der die Briefwahlunterlagen beim zuständigen Wahlamt abholt.“ Wer seine Wahlunterlagen verlegt hat und nicht mehr finden kann, sollte sich ebenfalls direkt beim Wahlamt melden, um eine Lösung dafür zu finden.
Zeitlich flexibel
Um zeitlich flexibler zu sein, wird allerdings die Briefwahl immer beliebter. So waren es bei der Landtagswahl 2016 noch 732 Briefwähler in Blumberg, bei der Landtagswahl 2021 waren es bereits mehr als 1700 Briefwähler. Für die aktuelle Wahl wurde Stand Montagabend etwa 1300 Mal Briefwahlunterlagen beantragt. Noch bis Freitag, 7. Juni, um 18 Uhr kann die Briefwahl beantragt werden. Nicole Schautzgy verweist jedoch darauf, dass die Zahlen der beiden vergangenen Wahlen nicht direkt mit der kommenden Wahl vergleichbar sind, da andere Wahlrechts-Voraussetzungen gelten.
Wer Briefwahl beantragt hat, kann die Wahlbriefe bis Sonntag, 9. Juni, um 18 Uhr in den Briefkasten der Stadt Blumberg im Rathaus I in der Hauptstraße 97 oder im Rathaus II in der Hauptstraße 52 einwerfen oder per Post senden. Dann sollte die Postlaufzeit beachtet werden, um sicherzustellen, dass die Briefe rechtzeitig zugestellt werden.
Antrag im Bürgerbüro
Die Unterlagen
Das Bürgerbüro im Rathaus II in der Hauptstraße 52 ist am Freitag, 7. Juni, von 8.30 bis 13.00 Uhr und von 16.30 bis 18 Uhr für die Beantragung von Briefwahlunterlagen geöffnet. Am Samstag und Sonntag können nur noch in Ausnahmefällen, beispielsweise wegen einer plötzlichen Erkrankung, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dafür ist das Bürgerbüro am Samstag, 8. Juni, von 11 bis 12 Uhr unter Telefon 07702/ 5 11 41 erreichbar und am Wahltag am Sonntag, 9. Juni, von 14 bis 15 Uhr geöffnet.