Am 9. Juni haben auch die Balinger die Wahl: Sie stimmen ab, wer künftig im Gemeinderat sitzt. Im Vorfeld rühren die Parteien die Werbetrommel – auch mit Plakaten. Dafür müssen sie sich an gewisse Regeln halten.
Wie viele Wahlplakate in der Kernstadt und den Ortsteilen hängen? Das kann man bei der Stadt nicht beziffern, denn anders als Werbung für Messen, Veranstaltungen oder Ausstellungen braucht es für die Wahlwerbung keine Genehmigung und es fallen auch keine Gebühren an, erklärt Rathaussprecher Niko Skarlatoudis auf Nachfrage unserer Redaktion.
Wahlwerbung genießt als Element demokratischer Wahlen eine gewisse Privilegierung in der Zeit des Wahlkampfs, sagt Skarlatoudis. Ab sechs Wochen vor der Wahl dürfen die Kandidaten mit Postern oder Bannern um Stimmen buhlen. Alles erlaubt ist aber nicht: In der Balinger Innenstadt und entlang der Ortsdurchfahrt Endingen ist das Aufhängen von Plakaten verboten.
Plakate sind an Ampeln verboten
Verboten ist es auch, Plakate an Ampeln, Verkehrsschildern oder mit Nägeln an Bäumen aufzuhängen. Wenn Parteien die Stadt anschreiben, erhalten sie folgende Antwort (Auszug): „Bei der Plakatierung sollte Rücksicht auf das Ortsbild und auf die Verkehrssicherheit genommen werden, die Tafeln sollen so aufgestellt werden, dass der Verkehr beziehungsweise die Sicht der Fahrzeugführer nicht beeinträchtigt wird.“ Plakate auf Verkehrsinseln oder an Brückengeländern zu installieren ist keine gute Idee – das ist nicht erlaubt.
Wer wann und wo Werbung machen darf ist in einer Richtlinie der Stadt Balingen klar geregelt. Produktwerbungen sind komplett verboten, ebenso die Werbung für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen, heißt es darin. Ist Volksfest, kommt ein Zirkus in die Stadt, ist ein Flohmarkt angesagt oder lässt ein Verein ein Fest steigen, wird im Einzelfall entschieden. Gute Aussichten auf eine Erlaubnis gibt es demnach auch für Kultur- oder Sport-Events, vorausgesetzt, „diese stärken Balingen als kulturellen oder sportlichen Veranstaltungsort“.
Es kann ein Zwangsgeld verlangt werden
Große Tafeln oder Straßenüberspannungen dürfen nur für politische Werbung bei Wahlen oder Megaevents wie zum Beispiel der Gartenschau aufgebaut werden. Wer sich nicht an die Regeln hält und ohne Erlaubnis plakatiert, muss tief in die Tasche oder Vereinskasse greifen. Für falsch aufgehängte Plakate kann ein Zwangsgeld verhängt werden. Dann sind zwischen 500 und 2500 Euro fällig.
Abgesehen von Wahlwerbung ist das Plakatieren nicht kostenlos. Grundsätzlich wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 Euro erhoben. Vereine und gemeinnützige Einrichtungen bezahlen für zehn Plakate 22,50 Euro, kommerzielle Veranstalter werden für zehn Plakate mit 30 Euro zur Kasse gebeten. In der Regel dürfen pro Veranstaltung eben diese zehn Plakate aufgehängt werden. Vereine können bis zu 20 Plakate anbringen. Kommt der Zirkus oder steigt ein Rummel, sind bis zu 50 Plakate erlaubt.
Die Anzahl der Plakate ist limitiert
Die Schilder müssen spätestens zwei Tage nach der Veranstaltung abgehängt werden. Damit nicht ganz Balingen zugepflastert wird, gibt es eine Höchstgrenze – wenn Wahlen sind oder es viele Events zur gleichen Zeit gibt, dürfen pro Veranstaltung maximal 20 Plakate angeklebt werden. Vorfahrt haben im Wahlkampf dabei die Parteien.