Müssen die Berliner nochmal neu abstimmen? Ein Gericht wird diese Frage beantworten. (Symbolbild) Foto: imago images/Jan Huebner/Blatterspiel via www.imago-images.de

Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus sind Fehler aufgetreten, die die Zusammensetzung des Parlaments beeinflusst haben könnten. Eine Wahlwiederholung ist daher nicht mehr ausgeschlossen.

Der Verfassungsgerichtshof in Berlin zieht nach einer vorläufigen Einschätzung eine komplette Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus in Betracht. Das erklärte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting am Mittwoch zum Auftakt der mündlichen Verhandlung.

Sie begründete dies mit Wahlfehlern, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung und Zusammensetzung des Parlaments gehabt haben könnten.