Es sind nur noch wenige Wochen, dann bestimmen fast acht Millionen Menschen über die Zusammensetzung des 18. Landtags. Wir geben einen Überblick über das Prozedere.
In rund vier Wochen, am Sonntag, 8. März, wählen die Menschen in Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Die Wahl findet alle fünf Jahre statt. Mit ihrer Stimme entscheiden die Bürger dieses Mal über die Zusammensetzung des 18. baden-württembergischen Landtags, der unter anderem über Landesgesetze, den Landeshaushalt und die politische Ausrichtung der Landesregierung entscheidet.
In Lahr erhalten laut städtischer Pressemitteilung 32 215 Wahlberechtigte eine Wahlbenachrichtigung. Diese wurde bereits am vergangenen Freitag, 30. Januar, per Post verschickt. In der Wahlbenachrichtigung ist das jeweilige Wahllokal vermerkt, in dem die Bürger am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr ihre Stimme abgeben können. Alternativ kann die Stimme auch per Briefwahl abgegeben werden, wie die Stadt informiert.
Seit dem vergangenen Dienstag, 3. Februar, ist außerdem die „Außenstelle Briefwahl“ des Bürgerbüros in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark, Bürgerpark 1, geöffnet. Die Mitarbeiter beantworten alle Fragen zur Wahl, heißt es in der Pressemitteilung aus dem Lahrer Rathaus.
Außenstelle Briefwahl hat im Bürgerpark geöffnet
Briefwahlunterlagen können nach der Zustellung der Wahlbenachrichtigung online auf www.lahr.de oder direkt über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung angefordert werden – außerdem auch per Post mit dem Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung oder persönlich.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum Wahltag, 8. März, um 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein. Per Briefwahl kann auch direkt vor Ort in der „Außenstelle Briefwahl“ gewählt werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung eingehen, kann sie direkt vor Ort in der Außenstelle beantragen, ausfüllen und abgeben, heißt es in der Mitteilung der Stadt weiter.
Fehler beim Versenden sollen gemeldet werden
Wer bis Sonntag, 15. Februar, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber davon ausgeht, wahlberechtigt zu sein, muss sich bei der Stadt Lahr melden und sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dazu geht man bis spätestens Freitag, 20. Februar, zur „Außenstelle Briefwahl“ des Bürgerbüros.
Weitere Informationen zur Landtagswahl 2026 gibt es im Netz unter der Adresse https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/landtagswahl-2026 oder online auf der Webseite der Stadt unter www.lahr.de.
Ab sofort ist die „Außenstelle Briefwahl“ des Bürgerbüros in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark, Bürgerpark 1, zu folgenden Öffnungszeiten besetzt, wie die Stadt informiert: montags von 8.30 bis 13 Uhr sowie von 14 bis 17 Uhr, dienstags von 8.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 17 Uhr, mittwochs von 8.30 bis 13 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr und freitags von 13 bis 17 Uhr.
Zusätzliche Öffnungszeiten sind am Samstag, 7. März, von 10 Uhr bis 13 Uhr und am Sonntag, 8. März, von 8 Uhr bis 18 Uhr.
Besonderheiten
Rund 7,7 Millionen Menschen sind laut Statistischem Bundesamt bei der Landtagswahl wahlberechtigt – so viele wie noch nie. Zum ersten Mal gilt ein reformiertes Wahlrecht mit zwei Stimmen. Gewählt werden eine Person im Wahlkreis und eine Partei auf Landesebene. Zudem liegt das Wahlalter erstmals bei der Landtagswahl bei 16 Jahren.