Das Verwaltungsgericht hat die Klage zur Wiederholung der Kommunalwahl abgewiesen. Foto: Alexander Blessing

Meinrad Spitz, der bei der Wahl des Freiburger Gemeinderats im vergangenen Jahr angetreten war, hat die Rechtmäßigkeit der Wahl angefochten.

Das Freiburger Verwaltungsgericht hat am Dienstag eine Klage gegen den Ausgang der Freiburger Kommunalwahl im vergangenen Jahr verhandelt. Der gescheiterte Gemeinderatskandidat Meinrad Spitz hatte im vergangenen August gegen die Anerkennung des Wahlergebnisses geklagt. Ihm hatten rund 18 000 Stimmen für den Einzug in den Stadtrat gefehlt.