Der Gemeinderat Weilen unter den Rinnen hat sich am Donnerstag weiter für einen hauptamtlichen Bürgermeister ausgesprochen. Amtsinhaber Gerhard Reiner hört auf.
Weilen u. d. R. - Gerhard Reiner, hauptamtlicher Bürgermeister in Weilen unter den Rinnen, kandidiert nicht für eine zweite Legislaturperiode. Er geht zum 1. Mai 2023 in Pension. Der Gemeinderat hat am Donnerstag beschlossen, weiter an einem hauptamtlichen Bürgermeister festzuhalten.
Die Bürgermeisterwahl soll am Sonntag, 5. März 2023, stattfinden. Der Termin für eine eventuell notwendig werdende Neuwahl wurde auf Sonntag, 19. März, festgesetzt.
Amtszeit endet am 30. April
Reiner war im März 2015 gewählt worden. Seine Amtszeit endet am 30. April 2023. In der Sitzung erklärte er nun, dass er nicht mehr antreten wolle. Lange hatte er sich um eine klare Ansage gedrückt, was im Gremium für Verstimmung gesorgt hatte.
Hauptamt oder Ehrenamt?
Die Räte diskutierten lange darüber, ob wieder ein ehrenamtlicher Bürgermeister eingeführt werden soll. Vor acht Jahren, als der damalige Schultes Richard Ege aufhörte, war die Hauptsatzung geändert und ein hauptamtlicher Bürgermeister installiert worden. Die Vor- und Nachteile von Ehrenamt und Hauptamt wurden ausführlich diskturiert. Dabei ging es vor allem um den finanziellen Aspekt und um die Pensionen, die ein hauptamtlicher Bürgermeister erhält.
Reiner sprach sich für einen Hauptamtlichen aus; dies sei für die Gemeinde Weilen die bessere Lösung. Bei der Diskussion wollte er eigentlich den Saal verlassen, die Räte überzeugten ihn jedoch, zu bleiben und seine Sicht der Dinge darzulegen. Niemand aus dem Rat fragte allerdings nach seinen Gründen, sich nicht noch einmal zur Wahl zu stellen. Hinsichtlich der finanziellen Situation der Gemeinde sagte Reiner, dass diese relativ gut dastehe und keine Schulden habe.
Hauptsatzung wird nicht geändert
Bei einer ersten Abstimmung sprachen sich drei Räte für einen Ehrenamtlichen aus, vier dagegen, ein Bürgervertreter und Reiner enthielten sich. Dann stellte Britta Varchmin den Antrag, die geltende Hauptsatzung, die einen Hauptamtlichen vorsieht, aufzuheben. Dieser Antrag wurde bei vier Nein-Stimmen, drei Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt. Also wird die Stellenausschreibung, die im Dezember erfolgt, einen hauptlichen Bürgermeister vorsehen. Die Bewerbungsfrist wird am 6. Februar enden.