Bei einem Esslinger wurden etliche Schusswaffen sichergestellt Foto: StN

Ein Mann aus Esslingen steht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vor Gericht. Er soll unter anderem eine Maschinenpistole weitergegeben haben.

STUTTGART/ESSLINGEN - Ein 51 Jahre alter Mann aus Esslingen steht vor dem Landgericht, weil er vielfach gegen das Waffengesetz verstoßen haben soll. Der Staatsanwalt wirft dem einstigen Jäger und Wettkampfschützen unter anderem vor, er habe vollautomatische Waffen über einen Mittelsmann angeboten. Dabei hat sich der Angeklagte jedoch – bildlich gesprochen – ins Knie geschossen. Denn ein angeblicher Interessent war ein verdeckter Ermittler der Polizei.

Bei der folgenden Hausdurchsuchung in der Wohnung des 51-jährigen in Esslingen-Mettingen stellten die Fahnder 15 Schusswaffen, mehrere Schalldämpfer und Waffenteile sowie 670 Patronen sicher. Daneben fanden die Beamten Springmesser, Teleskopschlagstöcke , Schlagringe, eine deaktivierte Handgranate und 193 Gramm Schwarzpulver. Zwei geladene Schießeisen lagen unter dem Kopfkissen des Waffennarren. „Amerika-Romantik“, nennt er diesen Umstand. Außerdem sei das Haus vor einiger Zeit eingerüstet gewesen. Da brauche man schon Schutz.

Was bei der Anklage besonders schwer wiegt ist die Tatsache, dass der inzwischen gekündigte Betriebsleiter Waffen, darunter eine Kalaschnikow, weitergebenen haben soll. Er sagt, er habe nur tauschen wollen. Der Ankläger trägt vor, der verdeckte Ermittler habe 1700 Euro für eins der automatischen Schießeisen angeboten. Ob er denn die Waffe bei dem Treff mit einem Abnehmer dabeigehabt habe? „Aber nein, ich fahre doch nicht mit einer Maschinenpistole im Kofferraum auf der A 8 rum“, sagt der Mann. Er habe nur Fotos in der Tasche gehabt. Vor allem verfällt er immer wieder ins Fachsimpeln.

Da ist die Rede von Mauser Export, Tokarev, Smith & Wesson, Kalaschnikow, von PPS 43, AK 47, vom Magazin hinten, vorne, seitlich und von allerlei Kalibergrößen. Er sei halt von der Technik fasziniert, so der redselige Angeklagte. Worin denn die faszinierende Technik bei Schlagringen und Totschlägern zu sehen sei?, fragt der Staatsanwalt. Das seien Altlasten aus seiner Zeit als Mitglied einer Rockergruppe, sagt der Mann. Und für das Schwarzpulver habe er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, betont er. „In der Familie des Amokschützen von Winnenden gab’s auch so eine Bescheinigung“, wendet der Richter ein.

Der Angeklagte gibt auch zu, 500 Schuss Munition an einen Kumpel weitergeben zu haben. Dieser habe für seine Pistole Munition gebraucht – zum Selbstschutz. „Sie wissen aber schon, dass dieser Kumpel wegen Mordes an seiner Frau angeklagt war“, sagt der Staatsanwalt. „Außerdem möchte ich die Notwehrsituation mal sehen, in der dieser Kumpel 500 Schuss braucht“, so der Ankläger. Eine Waffe ohne Munition sei wie ein Auto ohne Benzin, entgegnet der Mann.

1992 war bei dem 51-Jährigen schon einmal eine Maschinenpistole sichergestellt worden. Damals nahm man ihm den Jagdschein ab. Der Bursche ist also ein gebranntes Kind. Jetzt jedenfalls verzichtet er auf die sichergestellten Waffen. „Schweren Herzens“, wie er sagt. Allerdings hätte ihm das Gericht die Dinger ohnehin per Beschluss abgenommen. Der Prozess wird am 15. Januar fortgesetzt.