Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber Foto: dapd

Der Prozess um den ehemaligen Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber muss neu aufgerollt werden.

Karlsruhe - Der Prozess um den ehemaligen Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber muss erneut aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall am Dienstag in der Revisionsverhandlung an das Landgericht Augsburg zurück.

Es soll klären, ob Schreiber zum Tatzeitraum zwischen 1988 und 1993 seinen Lebensmittelpunkt in Kanada oder in Deutschland hatte. Außerdem müssen die Richter überprüfen, ob der Vorwurf der Bestechung des damaligen Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls (CSU) tatsächlich verjährt ist. Schreiber war 2010 wegen Hinterziehung von Steuern in Höhe von 7,3 Millionen Euro zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Schreiber besitzt neben der deutschen auch die kanadische Staatsbürgerschaft. Die Überprüfung, ob er zur Tatzeit tatsächlich vor allem in Kanada lebte, wird nach Ansicht des Senats nicht all zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Langwieriger könnte sich dagegen die Beweisaufnahme im Fall der Bestechung erweisen. Die Staatsanwaltschaft muss nachweisen, dass Pfahls auch über seinen Ruhestand hinaus Gelder von Schreiber erhalten hat oder sie ihm zumindest zugedacht waren. Der Waffenlobbyist hatte dem Parteifreund mehrfach Geld übergeben, auf einem speziellen Sperrkonto lagen 3,8 Millionen Euro.