Vertreter der beteiligten Gemeinden trafen sich im Bürgerhaus in Schenkenzell mit Vertretern der Badenova Netze GmbH. Foto: Gemeinde Schenkenzell

Eine Kick-off-Veranstaltung für die gemeinsame Wärmeplanung der Gemeinden Aichhalden, Eschbronn, Hardt, Lauterbach, Schiltach und Schenkenzell fand dieser Tage statt.

Vertreter der Gemeinden Aichhalden, Eschbronn, Hardt, Lauterbach, der Stadt Schiltach und Schenkenzell trafen sich im Bürgerhaus der Gemeinde Schenkenzell mit Vertretern der Badenova Netze GmbH zur Kick-off-Veranstaltung der gemeinsamen Wärmeplanung. Davon berichtet die Gemeinde Schenkenzell in einer Mitteilung.

 

Ziel war es als die Gemeinden vor etwas mehr als einem Jahr gestartet sind, gemeinsam in eine Wärmeplanung, die im Idealfall durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg unterstützt wird, einzusteigen. Die Förderung für den Konvoi Rottweil-Schwarzwald wurde seitens des Landes gewährt, die Ausschreibung des Projektes wurde unter Führung der kleinsten Gemeinde Schenkenzell vorgenommen.

Den Zuschlag erhielt die Badenova Netze GmbH. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 91 150 Euro, Fördermittel haben die Gemeinden in Höhe von 73 100 Euro zugesagt bekommen, was dem Förderhöchstbetrag entspricht. Die Projektverantwortlichen der Badenova Netze GmbH haben sich und den Ablauf der Wärmeplanung nun den verantwortlichen Vertretern der Gemeinden vorgestellt und Fragen zum Projekt beantwortet.

Planungsgrundlage für Wärmewende

Ziel der Wärmeplanung ist es, dass jede Kommune eine strategische Planungsgrundlage für die Wärmewende erhält. Betroffen davon sind im Konvoi Rottweil-Schwarzwald 17 000 Einwohner. Die Gemeindeverwaltungen respektive die Badenova Netze GmbH werden auch auf einzelne Gebäudeeigentümer zugehen und nach Daten fragen, die immer anonymisiert verwendet werden, damit die Grundlage der Empfehlungen für die Gemeinden so fundiert wie möglich sein wird, heißt es weiter.

„Wohnungseigentümer können unbesorgt sein“

Die Eigentümer von Wohneigentum können laut Mitteilung unbesorgt sein, denn zunächst werden sich aus dieser Planungsgrundlage keine verpflichtenden Maßnahmen für sie ergeben. Für die Gemeinden sei dies ein Instrument, um das Potenzial für Wärmeverbundplanungen zu erhalten. Was dann daraus werde, liege in der Hand der Gemeinden.