Die Kommunale Wärmeplanung lässt auf sich warten. Erst wenn das Land die Zuschüsse für das Programm bewilligt hat, kann ein Fachbüro mit der Wärmeplanung beauftragt werden.
Um die Herausforderungen der Wärmewende, genau genommen dem Gebäudeenergiegesetz mit Wirkung vom 1. Januar 2024, frühzeitig und vor allem strategisch anzugehen, hat der Ortschaftsrat Schura den Gemeinderat Trossingen aufgefordert, für die Gesamtstadt Trossingen und gesondert für den Stadtteil Schura einen Wärmeplan aufzustellen.
Im Zuge dieses langfristigen Projekts „Energiewende vor Ort“ wurde dieser Beschluss bereits in der Sitzung vom 26. Juni 2023 vom Gemeinderat Trossingen gefällt.
Das erfolgte auf freiwilliger Basis unter Berücksichtigung folgender Faktoren: Nutzung vorhandener lokaler Abwärme, verbunden mit dem Ausbau eines Nahwärmenetzes, vornehmlich für das urbane Zentrum von Schura und Trossingen, wo Wärmepumpen nicht oder nur unwirtschaftlich eingesetzt werden können.
Gasleitung nicht wie geplant nutzbar
Aber auch mit dem Faktor Einsatz weiteren technischen Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem bereits neu verlegten Netz von Gasleitungen in ganz Schura, das aufgrund der aktuellen Situation zukünftig nicht in dem Maße genutzt werden kann, wie es ursprünglich geplant war. Nicht zuletzt ging es auch um den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien mit PV-Anlagen auf Gebäuden.
Der Gemeinderat hat später den Antrag des Ortschaftsrates übernommen und die Verwaltung beauftragt, in die Wärmeplanung einzusteigen. „Zwischenzeitlich sind zwei Jahre vergangen“, so Ortsvorsteher Wolfgang Schoch. „Das Gesetz ist trotz aller Ankündigungen im Wahlkampf dasselbe geblieben, und Lösungen sind weiterhin nicht in Sicht.“ Fachvorträge im Ortschaftsrat hätten dies deutlich vor Augen geführt.
Bündelung von Synergieeffekte
Dies alles habe ihn bewogen, Bürgermeisterin Susanne Irion um einen Zwischenstandsbericht in Sachen Wärmeplanung zu bitten. Die Bürgermeisterin teilte mit, dass die Stadt Trossingen die kommunale Wärmeplanung im Verbund mit den anderen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft vornimmt. Dies mache sehr viel Sinn und bündle Synergieeffekte.
Allerdings hänge der Beginn der Maßnahme von der Zustimmung der Bewilligung der Zuschüsse durch das Land Baden-Württemberg ab. Die Stadt Trossingen habe hierzu frühzeitig um Bewilligung der Zuschüsse gebeten und die Anträge eingereicht.
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn sei laut Landesrecht nicht möglich, weil hierdurch alle Zuschüsse verfallen würden. „Für die Stadt Trossingen und den Ortsteil Schura bedeutet dies, dass wir noch warten müssen“, so der Ortsvorsteher. Sobald die Zuschüsse für das Programm bewilligt seien, werde die Stadt ein Fachbüro mit der Wärmeplanung beauftragen.