Alle Gemeinden in Baden-Württemberg sind verpflichtet, das Thema kommunale Wärmeplanung anzugehen. Im Nusplinger Gemeinderat gibt es dafür wenig Verständnis.
Über das Thema Kommunale Wärmeplanung informierte der Diplomingenieur Matthias Schlagenhauf den Nusplinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.
Zwar handle es sich hier um ein durchaus sperriges Thema, wie Schlagenhauf gestand, jedoch bestehe für alle Kommunen die Verpflichtung, bis spätestens Ende Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Hierfür gibt es als finanziellen Ausgleich vom Land Baden-Württemberg eine so genannte Konnexitätszahlung für die Gemeinde, die sich in den Jahren 2025 bis 2030 auf insgesamt rund 48 000 Euro beläuft.
Bei der kommunalen Wärmeplanung handle es sich um eine strategische, rechtlich unverbindliche Fachplanung, erklärte Schlagenhauf. Sie soll aufzeigen, wie die Wärmeversorgung der Gemeinde in den kommenden Jahren umweltfreundlich gestaltet werden kann. „Es wird geschaut, ob und wo ein Wärmenetz Sinn macht“, so der Diplomingenieur. Ziel ist, ein individuelles Konzept für Nusplingen zu entwerfen, dass für die Gemeinde und die Bürger einen Mehrwert bietet.
Sechs Phasen zur Erstellung eines Wärmeplans
Matthias Schlagenhauf erläuterte dem Gremium detailliert die sechs Phasen, die zur Erstellung des Wärmeplans nötig sind. Ein wichtiger Teil dabei ist die Bestandsanalyse, in der die Energieverbräuche und eingesetzte Energieträger erhoben werden. „So erhält man recht genaue Werte, wo die Gemeinde in den Bereichen Strom und Wärme derzeit steht.“ Bei der Potentialanalyse werde dann geschaut, welche Gebiete sich für ein Wärmenetz anbieten oder wo dezentrale Lösungen geeignet wären. Und schließlich sollen dann konkrete Maßnahmen zur Umsetzung entwickelt werden.
Der Wärmeplan selbst sei jedoch rechtlich nicht verbindlich, machte Schlagenhauf klar. Er stelle lediglich Optionen der klimaneutralen Wärmeversorgung dar. Allein das Vorliegen des Wärmeplans ändere nichts beim Heizungstausch: „Der Bürger hat dadurch keine Verpflichtung.“ Hauptziel sei vielmehr, eine umsetzungsorientierte Strategie, zugeschnitten auf die jeweilige Kommune zu entwickeln, die nach Beschluss konkret weiterverfolgt werden kann.
Wenig Verständnis für Wärmeplanung
Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis, allerdings nicht ohne ihn in Frage zu stellen. Ratsmitglied Andreas Kleiner kritisierte: „Der Schuh drückt doch momentan bei ganz anderen Themen und jetzt sollen wir uns um eine kommunale Wärmeplanung kümmern?“ Ihm fehle dafür das Verständnis.
Ebenfalls informiert wurde das Nusplinger Gremium über das Thema Biotopverbundplanung. „Es ist derzeit noch keine Pflichtaufgabe“, gab Bürgermeister Jörg Alisch zu bedenken. Ziel sei, gemäß Naturschutzgesetz des Landes ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope zu schaffen. So sollen heimische Arten und ihre Lebensräume nachhaltig gesichert werden. Die freiwillige Biotopverbundplanung habe jedoch den Vorteil, dass die Planungskosten von bis zu 90 Prozent gefördert werden können, so Alisch. Bei anschließender Maßnahmenausführung sei eine Förderung dieser Kosten von bis zu 70 Prozent möglich.
Rat stimmt Biotopverbundplanung zu
Vorgesehen ist, dass sich die Verbandsgemeinden Meßstetten, Nusplingen und Obernheim gemeinsam für die Planung entscheiden. Auf die Gemeinde Nusplingen kämen dann laut Angebot Planungskosten in Höhe von etwa 19 000 Euro zu – abzüglich der Förderung entstünden dann tatsächliche Kosten in Höhe von knapp 2000 Euro. Die Gemeinderäte stimmten der Biotopverbundplanung an das Büro Fritz und Grossmann aus Balingen zum Angebotspreis zu, sofern die beiden Verbundgemeinden Meßstetten und Obernheim sich ebenfalls dafür aussprechen.