Mitarbeiter der Stuttgarter Staatsanwaltschaft haben am Computer Abfragen durchgeführt und dafür offenbar eine Gegenleistung erhalten.
Je weniger über eine Angelegenheit bekannt ist, desto größer ist der Raum für Spekulationen. Als Ende vergangener Woche offenkundig geworden ist, dass gegen mehrere Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen wegen Bestechlichkeit eingeleitet wurden, da waren die Mutmaßungen umfangreich. Erst Recht, als ein Zusammenhang zu einem versuchten Tötungsdelikt in Tamm entstand, was für sich genommen schon schlagzeilenträchtig war. Am Dienstag Abend hat der Ständige Ausschuss des Landtages versucht, etwas Licht in die Dunkelheit zu bringen.
Ministerin bedauert Zurückhaltung
Justizministerin Marion Gentges (CDU) bedauerte die bisherige Zurückhaltung. Vor allem zu der Bezeichnung „Korruptionsskandal“ hätte sie gerne etwas gesagt, so Gentges. Das könne sie aber nicht, denn all ihre Informationen stammten von der ermittelnden Staatsanwaltschaft in Heilbronn und seien „vertraulich“. Es muss also wieder spekuliert werden: ganz so hoch will die Justizministerin die Angelegenheit nicht hängen. Zu den Fakten: Ein bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft beschäftigter Wachtmeister befindet sich gerade in Untersuchungshaft, gegen sechs Mitarbeiter aus dem so genannten Unterstützungsbereich wird ermittelt. In der freien Wirtschaft würde man diese Mitarbeiter einem Sekretariat zuordnen.
Frank Schwörer, Leitender Oberstaatsanwalt aus Heilbronn, verriet ein wenig mehr. Insgesamt handele es sich um zwei verschiedene Komplexe, einer davon habe mit der Tat von Tamm zu tun. Dort wurden im Mai Schüsse abgegeben, zwei Tatverdächtige ein halbes Jahr später in den Niederlanden gefasst. Diese hätten angestiftet sein können, so die bisherigen Ermittlungen – und bei Überprüfung der möglichen Anstifter wurde festgestellt, dass diese Kontakt zu Mitarbeitern der Stuttgarter Staatsanwaltschaft aufgenommen hatten. Es gebe Anlass zu glauben, dass die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Abfragen am Computer durchgeführt hätten, um die Ergebnisse weiter zu geben, so Schwörer. Vier weiteren Mitarbeitern wird ebenso das unberechtigte Abfragen von Computerdaten vorgeworfen, allerdings bestehe kein Zusammenhang mit Tamm.
Computersystem speichert Verfahrensdaten
Das entsprechende Computersystem zeige Verfahrensdaten wie Wohnort und Geburtstag und Textdokumente wie Anklagen, so die Ministerin. Eine schnelle Recherche habe ergeben, dass es in Baden-Württemberg seit 2020 bei ähnlichen Fällen drei Verurteilungen gegeben habe. Sieben Verfahren seien eingestellt worden, sechs noch anhängig.
So ein Fall wie in Stuttgart „kommt nicht jeden Tag bei der Staatsanwaltschaft vor“, sagt Frank Schwörer. Eine Verbindung zur Organisierten Kriminalität sieht er derzeit nicht, die Ermittlungen seien noch am Anfang. Die konkrete Frage, ob es sich um einen Korruptionsskandal handele, wollte er weder bestätigen noch dementieren. Das Wort sei „kein juristischer Begriff“.