Staatsanwalt erweitert Vorwürfe gegen ehemalige Porsche-Vorstände um Verdacht der Untreue.

Stuttgart - Eine Verschmelzung der Autobauer VW udn Porsche in diesem Jahr wird immer ungewisser. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft weitet ihre Ermittlungen gegen die ehemalige Porsche-Spitze aus - eine der größten Hürden bei einer Fusion.

Der Wolfsburger Autoriese VW wollte den Stuttgarter Sportwagenbauer ursprünglich 2011 als zehnte Marke in den Konzern integrieren. Dieses Ziel ist nach neuen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft unwahrscheinlich geworden, bei einer deutlichen Verzögerung ist nach Angaben der Autobauer sogar ein Platzen der Verschmelzung möglich. Dann will VW den restlichen Anteil am Sportwagengeschäft von Porsche kaufen, dies würde die Integration aber um mehrere Jahre verzögern.

Die Staatsanwaltschaft hat erklärt, zusätzlich wegen des Verdachts der Untreue gegen die frühere Porsche-Führungsspitze Wendelin Wiedeking und Holger Härter zu ermitteln. Die Behörde hegt den Verdacht, "dass die ehemaligen Vorstände im Zuge des Übernahmeversuchs der Volkswagen AG existenzgefährdende Risiken" eingegangen seien. Härter und zwei weiteren Finanz-Verantwortlichen wirft die Behörde überdies Kreditbetrug vor.

Die Untersuchungen wegen sogenannter informationsgestützter Marktmanipulation laufen derweil weiter - diese drehen sich um die Frage, ob die Manager in den Jahren 2007 bis 2009 über ihre damaligen Pläne zum Einstieg bei VW ausreichend informiert haben. Dagegen wurde der Vorwurf fallengelassen, dass sich die Beschuldigten durch Geschäfte mit VW-Aktien eine marktbeherrschende Stellung aufgebaut und diese zu ihren Gunsten ausgenutzt hätten.

Zwar haben Ex-Porsche-Chef Wiedeking und der frühere Finanzvorstand Härter das Unternehmen im Sommer 2009 verlassen. Die Verschmmelzung mit VW verzögert sich aber durch die Ermittlungen, weil die Firmen fürchten müssen, dass sich daraus Schadenersatzklagen gegen Porsche ergeben. Für die müsste nach einer Fusion VW aufkommen. US-Fonds verlangen schon heute über zwei Milliarden Euro Schadenersatz.