Wer in Vulkan- oder Erdbeben-Gebiete reist, sollte sich über die Lage vor Ort informieren. Das Deutsche GeoForschungsZentrum verrät, worauf es ankommt.
Wissen Sie, wie Sie sich verhalten sollten, wenn ein Vulkan ausbricht? Nein? Dabei gibt es weltweit über 1500 aktive Vulkane. Einige davon befinden sich in beliebten Urlaubsregionen. Es ist also durchaus klug und vorausschauend, bei drohenden oder tatsächlichen Ausbrüchen zu wissen, wie man sich zu verhalten hat. Das gilt auch für Erdbeben oder Tsunamis.
Hilfreiche Online-Tipps zu Naturkatastrophen
Wer sich auf den Fall eines solchen Naturereignisses vorbereiten will, findet eine Sammlung hilfreicher Informationen zu Vulkanausbrüchen, Erdbeben und Tsunamis auf der Webseite des Deutschen GeoForschungsZentrums GFZ.
Das ist besonders hilfreich für Urlauber, die in Regionen reisen, in denen solche Naturereignisse häufiger vorkommen können. Dazu gehören Länder wie Italien, Griechenland, Türkei, Island oder Japan.
Aktuelle Informationen zu Erdbeben
Zwar lassen sich solche Naturereignisse nicht oder nur schwer genau vorhersagen. Reisende können sich aber über soeben aufgetretene Erdbeben informieren lassen.
- Das ist kostenlos über den Telegram-Bot des GEOFON-Programms möglich.
- Aktuelle Informationen zu Erdbeben weltweit gibt es ebenfalls beim GFZ über den Earthquake-Explorer.
Aktuelle Informationen zu speziellen Vulkanen
- Wer sich für bestimmte Regionen interessiert, findet häufig auf den Webseiten der örtlichen Behörden Informationen.
- Über die aktuelle Lage zu Vulkanen auf Island informiert etwa das isländische Wetteramt sowie die Webseite „RUV.is“ – jeweils in englischer Sprache.
- Speziell über die Aktivitäten italienischer Vulkane informiert das Nationale Institut für Geophysik und Vulkanologie in englischer und italienischer Sprache – etwa zum Ätna oder jüngst zum Vulkan Stromboli.
Aktuelle Reisewarnungen beachten
- Grundsätzlich raten die GFZ-Experten, sich auf eine Reise in ein Erdbeben-, Tsunami- oder Vulkan-Gebiet gut vorzubereiten. Dazu gehört, sich beim Auswärtigen Amt über aktuelle Reisewarnungen für bestimmte Regionen zu erkundigen. Auf der Webseite können Urlauber sich auch über Regelungen des Reiseziels informieren.
- Da sich die Situation vor Ort aber schnell ändern kann, raten die Experten zusätzlich:
- Aktuelle Wettermeldungen zu verfolgen – etwa regelmäßig das Radio und den Fernseher anschalten.
- In vielen Ländern geben auch die nationalen Behörden Warnungen und Informationen zu Naturgefahren auf ihren Webseiten bekannt – oft in englischer Sprache.
- Zudem können Urlauber an der Hotel-Rezeption oder bei ihrem Gastgeber konkret nachfragen.
Was ist der Unterschied zwischen Reisehinweisen, Sicherheitshinweisen und Reisewarnungen?
Das Auswärtige Amt in Berlin warnt bei möglichen Risiken in einem Reiseland. Im Falle von Italien und Kroatien handelt es sich um Reise- und Sicherheitshinweise. Dabei unterscheidet das Ministerium zwischen drei Kategorien:
Reisehinweise
(1) „Reisehinweise des Auswärtigen Amts enthalten Informationen zu den für Reisende relevanten Besonderheiten eines Landes, den Einreisebestimmungen in fremde Länder, zu Zollvorschriften und strafrechtlichen Vorschriften und zu medizinischen Hinweisen . . . Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.“
Sicherheitshinweise
(2) „Sicherheitshinweise machen in den Ländern, in denen es erforderlich erscheint, auf länderspezifische sowie grenzüberschreitende Risiken für Reisende und Deutsche im Ausland aufmerksam. Den Sicherheitshinweisen wenden wir besondere Aufmerksamkeit zu. Sie können je nach Einschätzung der Sicherheitslage die Empfehlung enthalten, Reisen einzuschränken oder auf sie zu verzichten . . . Sie können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Gegebenenfalls wird von nicht unbedingt erforderlichen oder allen Reisen abgeraten. Auch die Sicherheitshinweise werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.“
Reisewarnungen
(3) „Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss. Eine Reisewarnung wird nur selten ausgesprochen. Deutsche, die in diesem Land leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert . . . Die Reisewarnung ersetzt den Sicherheitshinweis.“
Info: Welche Rechte haben Urlauber?
Kostenlose Stornierung
Wenn Naturkatastrophen (Unwetter, Überschwemmungen, Waldbrände, Erdbeben) den Urlaubsort treffen, dann handelt es sich laut Reiserecht um „außergewöhnliche Umstände“. In diesen Fällen kann ein Urlaub oftmals kostenlos storniert werden. „Die Voraussetzung ist, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände tatsächlich konkret beeinträchtigt ist“, sagt Karolina Wojtal, Juristin und Projektleiterin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland gegenüber den Onlineporta „Reisereporter“.
(Un)berechtigte Stornogründe
Für den gebuchten Urlaub bedeutet das: Reisen können unter der Voraussetzung kostenlos storniert werden, wenn sie in ein konkret vom Unwetter betroffenes Gebiet führen. Die Sorge vor möglichen Schäden in bisher nicht betroffene Regionen genügt nicht für eine Stornierung. Explizite bedeutet das: Angst oder Unsicherheitsgefühle sind keine Stornogründe.
Pauschal- und Individualreisen
Nach Angaben des ADAC sind Pauschalreisende bei Naturkatastrophen im Vorteil: Aufgrund „außergewöhnlicher Umstände“, welche beispielsweise die Anfahrt zu einer Reise oder deren Durchführung erheblich beeinträchtigen, lässt sich der Urlaub kostenlos stornieren. Individualreisende können hingegen ihr Hotel nicht stornieren, nur weil der Strand in der Region nicht nutzbar ist bzw. Straßen oder Bahnstrecken überflutet sind. Eine Umbuchungs- oder Kulanzmöglichkeit ergebe sich laut ADAC erst dann, wenn etwa das Hotel aufgrund des Hochwassers nicht nutzbar sei oder der im Zusammenhang mit dem Hotel beworbenen Pool- oder Strandzugang nicht gewährleistet werden könne.