Noch ist nicht klar, ob es in Villingen-Schwenningen ein Public Viewing geben wird. Foto: Ingo Bartussek - stock.adobe.com

Wie steht’s mit Public Viewing während der Fußball-WM? Erlaubt die Stadt das gemeinsame Spieleschauen oder schauen Gastronomen und Fußballbegeisterte in die Röhre?

Nur noch wenige Wochen sind es bis zum Anpfiff des Eröffnungsspiels und dem Auftakt der Fußball-Weltmeisterschaft für Männer in den USA im Juni.

 

Doch dürfen Lokalbetreiber zumindest die Deutschlandspiele übertragen und im Freien Fernseher und Boxen aufstellen? Während Public-Viewing erfahrene Wirte auf das städtische Okay warten, hält sich die Verwaltung noch bedeckt und gibt den Ball erst mal nach Berlin weiter.

Dort dürfte der Ball nach Einschätzung des städtischen Pressesprechers Patrick Ganter auch noch eine Weile liegen. Denn, so die Begründung, die Bundesregierung habe für die Übertragung der Spiele zwar eine befristete Verordnung vorgelegt, aber der Gesetzentwurf müsse noch den Bundesrat passieren, eine Entscheidung dürfte erst in den nächsten Mai-Wochen fallen.

„Der Ball liegt hier zunächst bei der Bundespolitik. Bislang ist keine rechtsgültige Public-Viewing-Verordnung erlassen worden. Erst wenn das der Fall ist, können wir als Stadt uns dazu äußern, wie wir entsprechende Regelungen vor Ort umsetzen werden.“

Wäre eine Freigabe wieder denkbar? „Dies ist sicherlich wieder denkbar. Derzeit bleibt aber noch die für solche Anlässe übliche Public‑Viewing‑Verordnung abzuwarten.“

Doch ein Durchwinken im Bundesrat gilt als Formsache, kam doch der Vorstoß für eine Sonderregelung von den Ländern selbst. Fakt ist aber auch, dass egal wie in Berlin entschieden wird, die Kommunen das letzte Wort haben. Will sagen: Wenn VS nicht will, dann gibt es auch kein Public Viewing.

Was die Wirte sagen

Markus Stoll von der Bierakademie in Schwenningen ist noch unentschieden, ob er sich auf eine öffentliche Übertragung einlassen soll oder nicht, „wir sind ja froh über jede Veranstaltung, die wir machen dürfen“.

Michael Steiger und Patrick Fleig dagegen möchten bei der nächsten WM-Runde wieder dabei sein, vorausgesetzt die städtische Freigabe kommt. Wenn dann würden in den Irish Pubs in Villingen und Schwenningen wieder Spiele übertragen, so Steiger.

Und auch vor dem Rebstock in Villingen dürften wieder Fußballfans mit der deutschen Nationalmannschaft mitfiebern. Die Zahl der Fußballfans, so die Beobachtung von Rebstock-Wirt Patrick Fleig, sei groß. Und selbst weniger Fußballbegeisterte schauen mit und lassen sich von der Begeisterungswelle mitreißen.

Domenico Wittkopf, Chef im Ott, ist noch zwiegespalten. Platz für Public Viewing hätte auch er, doch ob oder nicht, „das entscheide ich spontan“.

Noch kein Go der Stadt

Nun warten die Gastronomen auf das Go seitens der Stadt. Ausschließlich Spiele mit der deutschen Elf dürfen übertragen werden, bis zum Spielende, Verlängerungen und Elfmeterschießen inklusive. Nach Spielende haben die Lokalbetreiber noch 30 Minuten Zeit, um die Terrassen zu räumen, berichtet Fleig. „Wir hoffen“, ergänzt Steiger, „dass die Stadt uns keinen Riegel vorschiebt.“

Gab es während der Übertragungen der Spiele früher Probleme mit Anwohnern? Patrick Fleig schüttelt den Kopf. „Nichts bekannt.“

Gut 70 Kilometer weiter ist auch einem anderen nichts bekannt von Problemen oder Klagen mit Blick auf Public Viewing. Klaus Döll, Sprecher des Verwaltungsgerichts Freiburg, muss erst mal eine ganze Weile nachdenken, als ihm die Frage gestellt wird. „Ich kann mich nicht erinnern, dass da mal etwas war“.

Was er jedoch sicher weiß: Auch Fußballfan Döll wird wieder wie viele andere Menschen die WM-Spiele am Fernsehschirm mitverfolgen.

Verordnung

Fußball-WM
Die Bundesregierung hat für die Übertragungen der Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer in diesem Sommer wieder eine befristete Verordnung vorgelegt. Diese sieht Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing-Veranstaltungen vor. Die Bundesregierung kommt damit dem Wunsch der Bundesländer nach. So soll ein Public Viewing der WM-Übertragungen auch nach 22 Uhr ermöglicht werden.