Die Anführer der United Tribuns, Nermin (links) und Armin Culum, sitzen hinter Gittern. Foto: nermin_culum/Instagram

Boki wehrt sich gegen seine Festnahme, die Staatsanwaltschaft begründet die Haftdauer und es kommt zu einer weiteren Festnahme: Das ist der aktuelle Stand rund um die Polizeiaktion gegen den VS-Rotlichtkönig.

Bald drei Wochen sitzen Armin Culum alias Boki sowie sein Sohn A. Culum und die Gefolgschaft in Bosnien-Herzegowina hinter Gittern. Nach der großen Polizeiaktion „Geko“ ist die kriminelle Vereinigung mit ihm an der Spitze zerschlagen worden.

 

Nach der Festnahme durch die Staatliche Polizei im westlichen Herzegowina kam Boki gemeinsam mit seinem Sohn zunächst auf die örtliche Polizeistation. Im weiteren Verlauf hatte die Staatsanwaltschaft aufgrund ihrer Ermittlungen wegen internationalem Menschenhandel, internationaler Prostitution und Geldwäsche Untersuchungshaft beantragt. Der Staatsgerichtshof hatte dies bestätigt – seitdem sitzt der Weltpräsident der United Tribuns im Gefängnis.

Aus seiner Sicht jedoch offenbar völlig zu Unrecht. Denn Armin Culum wehrt sich gegen die Untersuchungshaft. Sein Anwalt Mirsad Crnovrsanin sagte jüngst der Deutschen Presse-Agentur in Sarajevo, man habe gegen die Untersuchungshaft Berufung eingelegt. Sein Mandant wolle sich zurzeit nicht zu den Vorwürfen äußern, da die Ermittlungen andauerten.

Für die Haft viele Beweise vorgelegt

Die Erfolgsaussichten der Berufung dürften jedoch verschwindend gering sein. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Gericht in Bezug auf die Haftfrage eine Fülle an Beweisen vorgelegt, es gehe um „hochrangig organisierte Kriminalität“, an dem Armin Culum und die weiteren Verdächtigen beteiligt gewesen sein sollen.

Aufgrund von Fluchtgefahr – dies hatte er bereits durch sein Untertauchen vor 15 Jahren in Villingen-Schwenningen bewiesen – eine drohende Vernichtung von Beweisen und die Gefahr einer Beeinflussung von Zeugen sei deshalb eine entsprechende Haft anzuordnen. Die Dauer der Untersuchungshaft war zunächst auf einen Monat festgelegt worden.

Untersuchungshaft muss verlängert werden

Warum nur so kurz? Auf Anfrage unserer Redaktion erklärt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass gemäß der Strafprozessordnung von Bosnien-Herzegowina „der Ermittlungsrichter die Untersuchungshaft für einen Zeitraum von maximal einem Monat“ anordnen kann.

Danach muss aber nicht zwingend die Freilassung von Armin Culum erfolgen. Denn auf Antrag der Staatsanwaltschaft könne die Untersuchungshaft anschließend verlängert werden. Hier gibt es nach Aussage des Sprechers jedoch eine Begrenzung. „In der Ermittlungsphase bei besonders komplexen Straftaten, für die eine langjährige Freiheitsstrafe verhängt werden kann“, kann die Untersuchungshaft höchstens ein Jahr dauern.

Weitere Festnahme eines 53-Jährigen

Unklar ist in diesem Zusammenhang ohnehin, ob seitens der deutschen Behörden nicht die Auslieferung gefordert wird. Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte sich auf Anfrage unserer Redaktion dahingehend geäußert, dass zunächst die weiteren Ermittlungen in Bosnien-Herzegowina abgewartet werden.

Diese Ermittlungen hatten zudem dazu geführt, dass ein weiterer Verdächtiger aus dem Dunstkreis von Boki festgenommen wurde. Er dürfte laut Unterlagen der Gerichtsakten ebenfalls Mitglied der United Tribuns sein. Wie bosnische Medien berichten handelt es sich dabei um einen 53-Jährigen, der am Wohnort von Boki von Kräften der Staatliche Polizei verhaftet wurde. Der Verdächtige soll nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft übergeben werden.