Christian Maurer, Leiter des Amtes für Kindertageseinrichtungen, erläutert, wie die Kita-Gebühren in der Doppelstadt erhöht werden sollen. Foto: Simone Neß

Die Kita-Gebühren in VS sollen steigen und neu geregelt werden. Zwar soll das Modell einfacher und transparenter werden, Eltern müssen am Ende dennoch tiefer in die Tasche greifen.

Die Stadt Villingen-Schwenningen will die Kita-Gebühren erhöhen. Das hat der Gemeinderat im Zuge der Haushaltsberatungen beschlossen, auch wenn es von Seiten der SPD und der Grünen immer wieder Gegenwind gab. Wie genau diese Erhöhung aussieht, das haben Madlen Falke, Pressesprecherin der Stadt Villingen-Schwenningen, und Christian Maurer, Leiter des Amtes für Kindertageseinrichtungen, im Rahmen eines Pressegesprächs näher erläutert.

 

„Wir tun uns damit nicht leicht“, stellt Falke eingangs klar, denn die zusätzliche Belastung der Eltern sei kein einfacher Schritt. Doch die Stadt befinde sich in einer „unguten Zeit“ mit steigenden Kosten, weshalb die Anpassungen vorgenommen werden müssten, um einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. „Ein ‚weiter so‘ ist keine Option“, so Falke – eine Aussage, die auch Oberbürgermeister Jürgen Roth schon getroffen hatte.

Die Stadt Villingen-Schwenningen erhebe zudem aktuell Kita-Gebühren, die vergleichsweise moderat seien. Kommunen orientieren sich bei der Festsetzung der Elternbeiträge in Baden-Württemberg an den „gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände“. Die Elternbeiträge in Villingen-Schwenningen liegen aktuell auf dem Niveau des Empfehlungssatzes aus dem Jahr 2020, so Falke – und damit sei die Stadt sechs Jahre im Rückstand.

Einkommensabhängige Gebühren

Hinzu komme, dass die bisherige Gebührenstruktur vom Einkommen abhängig war und damit für sehr unterschiedliche und individuelle Gebührensätze gesorgt hat, was wiederum ein erheblicher Aufwand für die Verwaltung bedeutet habe, so Falke.

Deshalb soll im Zuge der Erhöhung nicht nur eine Anpassung der Gebühren an die Landesempfehlung stattfinden, sondern auch die Gebührenstruktur vereinfacht und der Bürokratieaufwand durch eine Abschaffung der Einkommensabhängigkeit und der Schaffung von Zeitkorridoren abgebaut werden.

Das „Württemberger Modell“ soll hingegen weiterhin bestehen bleiben, erklärt Amtsleiter Maurer. Dabei werden alle kindergeldberechtigten Kinder in der Familie berücksichtigt, unabhängig davon, ob sie eine Kita besuchen oder nicht. Dadurch können kinderreiche Familien entlastet werden.

Mehr Transparenz durch neue Zeitkorridore

Um zusätzlich mehr Transparenz zu schaffen, sollen neue Zeitkorridore für Ü3- und U3-Betreuung eingeführt werden. Zwischen der 30-Stunden-Betreuung und der Ganztagsbetreuung mit 49 Stunden gab es bislang keine festgelegten Gebührenstufen. Künftig sollen daher Stufen mit bis zu 29, 30, bis 35, bis 40 und bis 50 Wochenstunden gelten.

Damit reagiere die Stadt auf den veränderten Betreuungsbedarf von Familien, da insbesondere die Nachfrage nach Ganztagesplätzen mit über 40 Wochenstunden zurückgehe, erläutert Maurer. Gleichzeitig werden individuelle Nachberechnungen, die bisher notwendig waren, reduziert. Die Stadt erhofft sich dadurch eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands, wodurch auch Personalkosten eingespart werden können.

So werden die Gebühren erhöht

Doch wie steigen die Elternbeiträge konkret? Aktuell tragen Eltern zehn Prozent der gesamten Betreuungskosten ihres Kindes. Dieser Anteil soll künftig auf zwölf Prozent steigen und damit an die Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände angepasst werden. Die Erhöhung ist in zwei Stufen vorgesehen.

Für eine Familie mit einem Kind und einer wöchentlichen Betreuungszeit von 30 Stunden im Ü3-Bereich sieht die Entwicklung so aus: Derzeit liegt die Gebühr bei 119 Euro im Monat, die Landesempfehlung bei 159 Euro. Zum 1. September steigt der Beitrag zunächst um 20 Euro auf 139 Euro und ein Jahr später um weitere 20 Euro auf 159 Euro.

Im U3-Bereich liegt die Gebühr bei gleicher Betreuungszeit derzeit bei 352 Euro im Monat, die Landesempfehlung bei 471 Euro. Der Beitrag soll ebenfalls in zwei Schritten steigen – jeweils um rund 59,50 Euro.

Maurer: „Niemand fällt durchs Raster.“

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde wiederholt thematisiert, dass sich manche Familien durch eine Gebührenerhöhung keinen Kita-Platz mehr leisten könnten. „Das halten wir für sehr unwahrscheinlich“, betont Falke. „Jeder kann sich die Kita leisten und die, die es nicht können, können eine Übernahme der Gebühren beantragen“, verweist Maurer auf die Möglichkeit, sich an das Kreisjugendamt zu wenden. Familien, die hier Bedarf haben, können beim Kreisjugendamt einen Zuschuss beantragen, womit die Gebühren vollständig oder zumindest anteilig übernommen werden. „Niemand fällt durchs Raster“, richtet sich Maurer an alle Eltern, die womöglich um die Betreuung ihrer Kinder bangen.

Das neue Modell soll am Donnerstag, 23. April, im Ausschuss für Jugend, Bildung und Soziales beraten und am Mittwoch, 29. April, im Gemeinderat beschlossen werden. Sofern es angenommen wird, tritt die neue Gebührenordnung zum Beginn des neuen Kindergartenjahres am 1. September in Kraft.