Wird es in VS Videoüberwachung an neuralgischen Stellen geben? Diese Frage beantwortete die Stadtverwaltung jetzt (Archivbild). Foto: Daniela Schneider

Das neue Landesdatenschutzgesetz erleichtert die Nutzung von Videoüberwachung und KI im öffentlichen Raum. VS begrüßt die Klarstellung – und „bewertet“.

Wie wirkt sich eigentlich die Änderung des Landesdatenschutzgesetzes auf Villingen-Schwenningen aus? Die Antwort aus der städtischen Pressestelle auf diese Frage der Redaktion könnte man in etwa so zusammenfassen: mal sehen.

 

Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Änderung des Landesdatenschutzgesetzes am 4. Februar beschlossen.

Bei dieser Beschlussfassung stimmte das Parlament dem entsprechenden Gesetz zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes zu, mit dem unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen für Videoüberwachung im öffentlichen Raum, für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und für die Nutzung personenbezogener Daten in Verwaltung und Forschung angepasst werden.

Gerade im Hinblick auf das Thema Videoüberwachung hat die Stadt VS ja schon so ihre Erfahrungen gemacht.

Kameras im Fokus

Vor einigen Jahren entschloss sie sich zum Beispiel angesichts permanent vermüllter Containeranlagen, derer man nicht mehr anders Herr werden konnte, dort Kameras zur Überwachung anzubringen.

Das wurde allerdings wieder vom Landesdatenschutzbeauftragten einkassiert, die Kameras mussten wieder abgebaut werden und auch neuerliche Vorstöße in dieser Sache wurden von der Stuttgarter Behörde torpediert. Stets hatten die Rechtsvertreter der Stadt seither sinngemäß betont, dass man da leider nichts machen könne.

„Klarstellung“ begrüßt

Wie bewertet die Stadtverwaltung also nun die Gesetzesänderung grundsätzlich? „Die Stadt begrüßt die rechtliche Klarstellung und die erweiterten Möglichkeiten“, wird aus der städtischen Pressestelle geantwortet. Die Novelle erleichtere den Einsatz in öffentlich zugänglichen Bereichen. Gleichzeitig wird betont, dass dies „nicht die strenge Einzelfallabwägung“ ersetze.

Dass die Stadt jetzt direkt loslegt mit Überwachung, um Vandalismus oder Müllablagerungen zu bekämpfen oder Sicherheit an bestimmten Orten zu gewährleisten, damit ist ergo nicht zu rechnen.

Bewertung läuft noch

Grundsätzlich seien „Maßnahmen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben möglich, etwa zum Schutz von Leben und Gesundheit, kommunalem Eigentum sowie öffentlicher Einrichtungen und Infrastruktur.“ Neu seien eine maximale Speicherfrist von bis zu zwei Monaten und die Möglichkeit, KI-gestützte Systeme unter engen Voraussetzungen einzusetzen. „Aktuell ist die Bewertung der Gesetzesänderung durch die Stadt noch nicht abgeschlossen, deshalb gibt es auch noch keine Pläne für einen sehr kurzfristigen Einsatz der Videoüberwachung“, wird betont.

Jede Maßnahme müsse „erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sein. Mildere Mittel wie bessere Beleuchtung oder bauliche Anpassungen werden weiterhin zuerst geprüft“, heißt es aus dem Rathaus abschließend.