Der Handgranaten-Wurf sollte demnach der Einschüchterung der diensthabenden Wachleute dienen und zeigen, dass die Konkurrenzfirma nicht zu einer ordentlichen Bewachung der Unterkunft in der Lage sei. Ein 24 Jahre alter Angeklagter soll die Handgranate besorgt und zwei weitere Beschuldigte den Auftrag für 4000 Euro ausgeführt haben.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft war die Handgranate scharf, sie war jedoch auf dem Gelände neben dem Wachcontainer nicht explodiert. Sie wurde später durch Spezialkräfte der Polizei kontrolliert gesprengt.
Der Vorfall hatte zu massiver Kritik an Sicherheitsunternehmen im Land geführt. Das Regierungspräsidium Freiburg hatte nach dem Anschlag den Vertrag mit einem Unternehmen, das unter anderem in Villingen-Schwenningen zuständig war, gekündigt. Es bestanden "wesentliche Zweifel" an der Zuverlässigkeit, hieß es bei der Behörde. Zudem überprüfte das Integrationsministerium mit einer Umfrage unter den vier Regierungspräsidien Karlsruhe, Freiburg, Stuttgart und Tübingen die in den Flüchtlingsheimen tätigen Unternehmen aus der Sicherheitsbranche. Das Ergebnis: Die Firmen arbeiteten größtenteils zufriedenstellend.
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