Herzlich Willkommen bei der Stadtverwaltung! Stellenbewerber sollen in VS auch künftig eine Chance haben, obwohl sie mit Mitgliedern des Gemeinderats verwandt sind. (Archivfoto) Foto: © ijeab – stock.adobe.com

Die Nachbarn in Dauchingen haben sich Richtlinien in Sachen Compliance verordnet – in Villingen-Schwenningen sieht die Stadtverwaltung dafür aber keinen Grund.

Der Gemeinderat Dauchingen hat beschlossen, sogenannte Compliance-Regelungen einzuführen. Damit soll, so wurde es begründet, eine mögliche Befangenheit aufgrund von verwandtschaftlichen Verhältnissen zwischen den Mitgliedern des Gemeinderats und Angestellten der Gemeindeverwaltung ausgeschlossen werden.

 

Angehörige amtierender Gemeinderatsmitglieder bleiben bis zum dritten Grad der Verwandtschaft und Verschwägerte bis zum zweiten Grad bei der Stellenbesetzung unberücksichtigt.

Selbst wenn Entscheidungen in der Vergangenheit stets unvoreingenommen erfolgt seien, sei es immer schwierig, das in solchen Fällen zu belegen, lautet ein Teil der Begründung. Mit der neuen Regelung bekomme die Bevölkerung die Sicherheit, dass die bloße Vermutung der Klüngelei bereits im Keim erstickt werde.

Und wie sieht man das nun in Villingen-Schwenningen? Wäre das Dauchinger Modell auch etwas für die Doppelstadt?

„Verwaltung sieht keinen Bedarf“

„Eine entsprechende Regelung gibt es bei der Stadtverwaltung VS nicht. Die Verwaltung sieht derzeit keinen Bedarf, solch eine Regelung einzuführen, da es in der Praxis diesbezüglich bislang zu keinen Problemen kam“, fasst Stadtsprecherin Madlen Falke diesbezüglich zusammen. Und sie ergänzt: „Die bestehenden Befangenheitsregelungen nach der Gemeindeordnung gewährleisten bereits einen angemessenen Schutz gegen mögliche Bevorzugungen oder Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Verwandtschaftsbeziehungen.“ Demnach dürfen Mitglieder des Gemeinderats, die mit Bewerberinnen oder Bewerbern bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind, weder beratend noch entscheidend bei entsprechenden Personalentscheidungen mitwirken.

Verweis auf den Fachkräftemangel

Darüber hinaus sei zu beachten, dass bei einer Großen Kreisstadt mit rund 1900 Mitarbeitenden eine generelle Einschränkung bei der Personaleinstellung, insbesondere im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Chancen auf qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber reduzieren könnte.

„So wäre es kaum darstellbar, dass beispielsweise eine dringend gesuchte Erzieherin nicht eingestellt werden könnte, weil ihr Vater oder ihre Schwester Mitglied des Gemeinderats sind“, fasst die Sprecherin zusammen.

Was ist Compliance?

Wörtlich
Übersetzt aus dem Englischen bedeutet „Compliance“ soviel wie „Befolgung“, „Einhaltung“ oder „Regelkonformität“. Es stammt vom englischen Verb „to comply“ ab, was „sich fügen“, „gehorchen“, „einhalten“ oder „befolgen“ heißt.

Bedeutung
Compliance bedeutet, dass ein Unternehmen, eine Organisation – oder eben auch eine Kommune – alle geltenden Gesetze, Vorschriften und internen Regeln einhält.