Kiesberge und Unkraut – doch von Bauarbeiten ist nichts zu sehen. Die Baustelle steht bereits seit zwei Jahren still. Foto: Lübke

Wie geht es mit dem Rewe-Neubau in Hausach weiter? Dieser Frage ist das Verwaltungsgericht Mannheim nachgegangen, nachdem eine Anwohnerin vor zwei Jahren den Baustopp erwirkte. Nun wurde der Bebauungsplan für unwirksam erklärt.

Hausach - Auf dem Baugelände in Hausach, wo einst der neue Rewe-Markt erbaut werden sollte, wächst mittlerweile Unkraut – eine Anwohnerin hat die Bauarbeiten im Winter 2020 gestoppt (wir berichteten). Trotz eines neuen Lärmschutzgutachtens und einer geplanten Vergrößerung der Lärmschutzwand kam es zu keiner Einigung mit der Klägerin. Um die Bagger wieder rollen zu lassen, hätten die Projektentwickler eine Änderungsgenehmigung benötigt – nun wurde der neue Bebauungsplan vom Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim für unwirksam erklärt.

"Es ist sehr schade, dass das Urteil nicht wie erhofft ausgefallen ist", schreibt Bürgermeister Wolfgang Hermann in einer Mitteilung. "Das Bauvorhaben hätte als hochmoderner neuer und großflächiger Einzelhandelsbetrieb nicht nur der Stadt Hausach, sondern dem ganzen oberen Kinzigtal gut getan." Auch Hausachs Bauamtsleiter Hermann-Josef Keller zeigt sich vom Urteil des Gerichts niedergeschlagen: "Ich fühle mich machtlos", erklärt er auf Nachfrage unserer Redaktion.

Dennoch wolle man versuchen das Projekt in die Tat umzusetzen, denn "weder der Grundstücksbesitzer noch die Stadt möchten eine solche Brachfläche, wie sie derzeit vorzufinden ist", nimmt Hermann Bezug auf die stillstehende Baustelle. Der nächste Schritt sei es, nun abzuwarten, bis in rund zehn Tagen die Begründung des Urteils vorliegt. Danach könne man prüfen, "ob es weitere rechtliche Möglichkeiten gibt, dieses Vorhaben zu verwirklichen", so der Bürgermeister weiter. Erst wenn alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft seien, müsse man Alternativen betrachten. So könne man laut Keller "eine Zieländerung vornehmen" – doch letztendlich sei dies die Sache des Investors.

Es wird nach Alternativen gesucht

Eine weitere Möglichkeit sei es, einen kleineren Markt zu bauen, als ursprünglich geplant. So habe der Rathauschef bereits im Vorfeld geahnt, dass der Bau eines großen Einkaufmarktes eine Herausforderung darstellen würde: "Uns war zu jeder Zeit bewusst, dass wir es hier mit einer sehr schwierigen Rechtslage zu tun haben und der Regionalplan an dieser Stelle keinen großflächigen Einzelhandel ausweist. Aber wenn man mit dem Regierungspräsidium und dem Regionalverband eine Lösung vereinbart, dann möchte man diese Chance auch nutzen."

Für den Bauamtsleiter, wie auch für den Bürgermeister, sei das Urteil des Verwaltungsgerichts ein Rückschlag – schließlich habe man viel Arbeit in die Planung gesteckt. "Wir haben alles mit dem Regionalverband abgesprochen, den Bebauungsplan erstellt und uns die Baugenehmigung eingeholt. Dann fing der ganze Prozessweg an", blickt Keller zurück.

"Ich bin persönlich sehr enttäuscht", schreibt der Bürgermeister weiter. Doch für ihn ist nicht nur das Urteil ein Grund zur Trauer: "Im Nachgang finde ich es auch absolut bedauernswert, dass zwischen dem Investor und der klagenden Anwohnerin kein außergerichtlicher Konsens, wie dies in der Eilentscheidung vor Gericht auch angeregt wurde, schlussendlich gefunden werden konnte."

Die Vorgeschichte

Am 29. Juni 2020 beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan "Am Bahnhof", um den Weg für den Bau des neuen Rewe frei zu machen. Sieben Jahre lang hatte Rewe nach einem Gelände für eine größere Filiale gesucht. Am 18. August wurde der offizielle erste Spatenstich für das Projekt gesetzt. Das Ziel war, dass der Supermarkt im Herbst 2021 eröffnen kann. Im November kam jedoch die Wende: Eine Anwohnerin, die neben der Baustelle wohnt, hatte beim Verwaltungsgericht Freiburg per Eilverfahren einen Baustopp erreicht. Ende November musste der Bau eingestellt werden. Wann und ob das Projekt fortgesetzt werden kann, ist unklar.