Thomas Hartung bekommt einen Freispruch. Foto: dpa/privat

Der Rechtsstaat muss grenzwertige Äußerungen aushalten, so lange diese nicht strafbar sind, urteilt das Leonberger Amtsgericht.

Der Vorwurf: Volksverhetzung. Der Angeklagte: Thomas Hartung, seines Zeichens Pressesprecher der AfD-Fraktion im Land. Der Tatbestand: kompliziert. Vor fast einem Jahr, am 23. November 2023 hat Hartung auf seinem Facebook-Konto einen Beitrag erstellt. Er zeigt eine Stellenwerbung der deutschen Bahn für Busfahrer. Zu sehen ist ein fröhlich dreinblickender Mann mit schwarzer Hautfarbe. Sein Zutrauen sei weder in das eine noch das andere Verkehrsmittel besonders groß, kommentierte Hartung das Bild, und in einem zweiten Satz schrieb er, „es soll ja Menschen geben, die damit in andere Menschen hineinfahren“. Das Ganze versah der AfD-Sprecher mit dem Hinweis „Sarkasmus“.