Der EnBW-Deal - die Hintergründe sind komplex. Foto: dpa

Aus der Politik werden Vorwürfe laut, die Staatsanwaltschaft Stuttgart habe bei den Ermittlungen zum EnBW-Deal nicht sauber gearbeitet. Die Behörde wehrt sich.

Aus der Politik werden Vorwürfe laut, die Staatsanwaltschaft Stuttgart habe bei den Ermittlungen zum EnBW-Deal nicht sauber gearbeitet. Die Behörde wehrt sich.

Stuttgart - Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wehrt sich gegen Vorwürfe aus der Politik, Fehler bei den Ermittlungen zum EnBW-Deal begangen zu haben. Man sei den Pflichten gegenüber dem EnBW-Untersuchungsausschuss „in vollem Umfang nachgekommen“, betonte der Leiter der Behörde, Siegfried Mahler, am Dienstag in Stuttgart.

Der Ausschuss fühlt sich über die Umstände der richterlichen Vernehmung von EdF-Chef Henri Proglio in Frankreich falsch informiert. Bei der Befragung war kein Anwalt von Ex-Regierungschef Stefan Mappus (CDU) anwesend, weshalb die Verwertbarkeit der Aussagen im Untersuchungsausschuss infrage steht. „Es ist nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, dem Ausschuss rechtliche Hinweise zur Frage der Verwertbarkeit in dessen Verfahren zu erteilen“, sagte Mahler.

Sckerl fühlt sich schlecht informiert

Der Grünen-Obmann im Ausschuss, Uli Sckerl, hingegen sagte: „Wir hätten erwartet, dass wir von der Staatsanwaltschaft im Vorfeld auf die Vorgänge in Frankreich hingewiesen werden.“ Die Anwesenheit eines Mappus-Anwalts bei der richterlichen Vernehmung sei so nur für das Strafverfahren von Bedeutung.

Die Staatsanwaltschaft prüft in dem Untreueverfahren, ob Mappus als Ministerpräsident beim umstrittenen Rückkauf der Aktien des Karlsruher Energieversorgers EnBW 2010 von der EdF zu viel bezahlt hat. Das Land hatte unter Mappus 4,7 Milliarden Euro bezahlt, Grün-Rot meint jetzt, das seien 834 Millionen Euro zu viel gewesen.

Informationen über die Proglio-Befragung hätten dem Ausschuss Anfang Januar vollständig vorgelegen, sagte Mahler. Unter welchen Umständen der EDF-Chef vernommen wurde, sei „für das Ermittlungsverfahren zunächst ohne Bedeutung“. Württembergs Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen hatte betont, dass man die französischen Behörden im Wege der Rechtshilfe um Vernehmung der EDF-Spitze gebeten habe. Vorgaben zur Beteiligung von Anwälten gebe es dabei nicht.